Ärger um E-Scooter in Fußgängerzone
Die Firma Seven Group/ Bird Rides Europe bietet in Hilden versuchsweise stationslose Elektro-Tretroller an. Die 50 E-Scooter dürfen nicht in der City fahren. Das könne programmiert werden. Passiert ist das aber trotzdem. Wir sind der Sache nachgegangen.
HILDEN Elektro-Tretroller sind bis zu 20 km/h schnell und dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Seit Anfang April kann man E-Scooter auch in Hilden mieten. Das geht ganz einfach per Smartphone und App. „Fast jeden Abend treffen sich Jugendliche (geschätzt 14 bis 16 Jahre alt) zum E-Scooter-Fahren“, beobachtet Anwohner Ulrich Haupt: „Sie treffen sich an der Itterbrücke Nove-Mesto-Platz/Kurt-Kappel-Straße und fahren dann Richtung alter Markt quer durch die Stadt. Das macht sicher Spaß, ich finde das aber höchst gefährlich.“Auch mittags in der belebten Fußgängerzone wurden Jugendliche verbotenerweise mit den Elektro-Flitzer schon gesichtet.
Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen E-Scooter weder in Fußgängerzonen noch auf Gehwegen fahren. Die Stadt könne „Tabu-Zonen“festlegen, um E-Scooter von dort fernzuhalten, hatte die Verwaltung der Politik erläutert. Die E-Scooter ließen sich entsprechend programmieren.
Aber warum können E-Scooter dann die Fußgängerzone befahren, hat unsere Zeitung den Verleiher Seven Group/Bird Rides Europe gefragt. Das „Aussperren“der E-Roller ist zwar technisch möglich, aber noch nicht rechtssicher, antwortet Alexander Jung, Manager Government Partnership: „Technisch ist eine Drosselung beziehungsweise eine Motorabschaltung innerhalb eines georeferenzierten Bereichs bereits möglich. Diese Funktion lässt sich in Deutschland allerdings bislang nicht rechtssicher anwenden, was unter anderem auf das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr zurückgeht.“
Das Eingreifen in das Fahrgeschehen per GPS, ohne die Möglichkeit zur Übersteuerung durch den Fahrzeugführenden, würde demnach zum Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis der Fahrzeuge führen. „Werden derartige Funktionen angewendet, nehmen die betroffenen Fahrzeuge damit illegal am Straßenverkehr teil“, erläutert Jung: „Dies wiederum führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und wirft haftungsrechtliche Fragestellungen auf.“
Auch Lutz Groll, Nahverkehrsexperte im Rathaus, hat schon eine Beschwerde über E-Scooter in der Fußgängerzone vernommen: „Wenn die Elektrotretroller dort verbotenerweise abgestellt werden, läuft die Mietzeit weiter. Das wird für den Nutzer teuer.“Von E-Scooter-Unfällen mit Fußgängern in Hilden sei der Verwaltung nichts bekannt.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) habe die Nutzung der E-Scooter im Juni 2019 mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bundesweit genehmigt. Offenbar wurde bei dem Regelwerk einiges übersehen. Denn das Bundesverkehrsministerium habe inzwischen eine Studie vergeben, die die Auswirkungen solcher Sperr-Funktionen auf die Verkehrssicherheit untersuchen soll, weiß Alexander Jung von Seven Group/Bird Rides Europe: „Abhängig davon soll eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens in Erwägung gezogen werden.“Sein Unternehmen sensibilisiere die Nutzer bereits auf unterschiedliche Art und Weise für den sicheren und regelkonformen Umgang mit der Mikromobilität. „Sofern die rechtssichere Anwendung der angesprochenen technischen Regulierungsoptionen möglich ist, werden wir diese der Stadt auch anbieten“, verspricht Alexander Jung.
Bird Rides Europe will den E-Scooter-Verleih in Hilden zunächst drei Monate testen. Lutz Groll: „Dann werden wir gemeinsam die Ergebnisse auswerten. Und dann wird man sehen...“Stadt und Bird Rides haben folgende Standorten für E-Scooter festgelegt: Gerresheimer Straße/Händelstraße. Beethovenstraße/Zelterstraße. Gerresheimer Straße/Schulzentrum. Bahnhof Hilden. Berliner Straße/Schwanenstraße. Benrather Straße/Mittelstraße. Gabelung. Walder Sraße/Fachärztezentrum. Richrather Straße/Verbindungsstraße. An den Linden/Am Strauch.