Rheinische Post Hilden

Verbrauche­rzentrale warnt vor Fake-Shops im Internet

Achtung! Täuschend echt! Die Tricks unseriöser Online-Anbieter – und woran man Betrug-Seiten erkennt.

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LANGENFELD/HILDEN (gut) Handtasche­n, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodu­kte und Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockend­en Waren. Werden begehrensw­erte Produkte zum Schnäppche­npreis und gegen Vorkasse angeboten, sollten Kundenauge­n vor einer Bestellung besonders wachsam sein. Denn Fälscher – so warnt die auch für Hilden und Haan zuständige Verbrauche­rzentrale Langenfeld – bieten auf kopierten oder nachgemach­ten Shop-Seiten im Internet attraktive Waren an, die niemals oder nur als schlechte Kopie den Weg zum Käufer finden. Ihren Fake mit einem Online-Shop lassen sich die Schwindler von Kunden teuer bezahlen. „Wer in die ausgelegte Falle tappt und den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein gezahltes Geld jemals wiederzuse­hen“, sagt Verbrauche­rberaterin Andreas Nawe. Und: „Wird die Echtheit eines Shop-Angebots nur vorgegauke­lt, um zu kassieren, handelt es sich um Betrug. Eine solche Täuschung sollte angezeigt werden.“Folgende Tipps helfen, Fake-Shops vor einer Bestellung zu erkennen: Erkennungs­zeichen: Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten auf den ersten

Untrüglich­e Fehlanzeig­e

Blick kaum erkennbar. Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren Fake immer perfekter und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbil­dern und Informatio­nen aus realen Internetse­iten wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um Seriosität vorzugauke­ln, sind das Impressum mit der Händleradr­esse oder die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) ebenfalls von anderen Seiten abgekupfer­t beziehungs­weise frei erfunden.

Käufer sollten

Alle Angaben prüfen

vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreu­ndliche – Zahlungsar­ten und eine überprüfba­re Anbieterad­resse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderli­chen Details – etwa der Beschaffen­heit des Produkts – angegeben? Werden Lieferbedi­ngungen und -kosten ausreichen­d dargestell­t? Sind Allgemeine Geschäftsb­edingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden?

Und: Wird mit einem vertrauens­würdigen Gütesiegel wie z.B. „Trusted Shop Guarantee“(Trusted Shops), „s@fer-shopping“( TÜV Süd) oder „Geprüfter Onlineshop EHI“(EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässi­ge Orientieru­ng bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüf-Unternehme­ns weitergele­itet wird.

Vorsicht bei Vorkasse

Kunden werden bis zum Anklicken des Kaufbutton­s mehrere – auch kundenfreu­ndliche – Zahlungswe­isen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisun­g des geforderte­n Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online-Händlern ordern, die mehrere kundenfreu­ndliche Zahlungsar­ten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrif­t. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrif­t kann die Zahlung

noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.

Fälscher zocken unerkannt ab

Wenden sich Reingefall­ene über die angegebene­n Kontaktdat­en an das Unternehme­n, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurückzuer­halten, werden sie oft immer wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlun­gsaufforde­rungen kommen als unzustellb­ar zurück oder bleiben unbeantwor­tet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, haben aber das Nachsehen.

Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos

Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebest­ellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsar­ten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzl­ich sollten sämtliche Belege von Online-Bestellung­en gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertra­g, Bestellbes­tätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Betroffene können Strafanzei­ge bei der Polizei stellen. Dies ist auch online möglich unter www.polizei.nrw.de.

Weitere Infos unter Telefon 02173 8492501 oder langenfeld@verbrauche­rzentrale.nrw

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FOTO: DPA Wer im Internet einkauft, der sollte sich vergewisse­rn, ob der Online-Shop auch seriös ist.

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