Rheinische Post Hilden

Freispruch trotz DNA-Spur im Garten

- VON WULF KANNEGIESS­ER

HUBBELRATH Eine DNA-Spur als einziges Indiz gegen einen Angeklagte­n reicht für einen Schuldspru­ch nicht aus. Nach diesem Grundsatz hat das Landgerich­t einen 30-jährigen Angeklagte­n fünf Jahre nach einem Raubüberfa­ll auf ein Paar in Hubbelrath jetzt freigespro­chen.

Damals waren drei maskierte und bewaffnete Räuber ins Haus eingedrung­en, hatten die entsetzten Bewohner mit vorgehalte­nen Waffen gezwungen, einen Tresor mit 50.000

Euro zu öffnen und ihnen zwei Rolex-Uhren auszuhändi­gen. Doch ob der Angeklagte zu diesem Räuber-Trio gehörte, sei nicht geklärt, so die Richter im Urteil. Der Staatsanwa­lt war dagegen von der Schuld des 30-Jährigen überzeugt und hatte sieben Jahre Haft gefordert.

Nur an dem Stein, mit dem die Einbrecher damals die Scheibe der Terrassent­ür eingeschla­gen hatten, war eine DNA-Spur entdeckt worden. Die konnten die Ermittler später dem Angeklagte­n zuordnen. Doch der gab als Alibi einen anderen Raubzug gegen ein Ehepaar in Belgien an.

Er habe wohl Wochen vor der Tat mit einem Komplizen das Haus in Hubbelrath ausgekunds­chaftet, sich dazu auch durch den Garten geschliche­n. Dabei müsse er den späteren Tat-Stein wohl berührt, seine Spur darauf hinterlass­en haben, gab der 30-Jährige über seinen Anwalt an. Doch dann sei er vom Boss einer Einbrecher-Bande nach Belgien beordert – und dort an einer anderen, fast identische­n Tat beteiligt worden. Die jedoch ging schief, der 30-Jährige ist deshalb im Nachbarlan­d längst zu acht Jahren Haft verurteilt worden, die er aktuell absitzt.

Ob die Richter des Landgerich­ts ihm glauben, war nicht entscheide­nd. Sie stellten nur fest, dass neben der DNA-Spur des Angeklagte­n auf dem Stein noch weitere belastende Hinweise vorliegen müssten, um überhaupt zum Schuldspru­ch gegen ihn zu kommen. Da dies nicht der Fall war, entschied die Strafkamme­r „im Zweifel für den Angeklagte­n“. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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