Freispruch trotz DNA-Spur im Garten
HUBBELRATH Eine DNA-Spur als einziges Indiz gegen einen Angeklagten reicht für einen Schuldspruch nicht aus. Nach diesem Grundsatz hat das Landgericht einen 30-jährigen Angeklagten fünf Jahre nach einem Raubüberfall auf ein Paar in Hubbelrath jetzt freigesprochen.
Damals waren drei maskierte und bewaffnete Räuber ins Haus eingedrungen, hatten die entsetzten Bewohner mit vorgehaltenen Waffen gezwungen, einen Tresor mit 50.000
Euro zu öffnen und ihnen zwei Rolex-Uhren auszuhändigen. Doch ob der Angeklagte zu diesem Räuber-Trio gehörte, sei nicht geklärt, so die Richter im Urteil. Der Staatsanwalt war dagegen von der Schuld des 30-Jährigen überzeugt und hatte sieben Jahre Haft gefordert.
Nur an dem Stein, mit dem die Einbrecher damals die Scheibe der Terrassentür eingeschlagen hatten, war eine DNA-Spur entdeckt worden. Die konnten die Ermittler später dem Angeklagten zuordnen. Doch der gab als Alibi einen anderen Raubzug gegen ein Ehepaar in Belgien an.
Er habe wohl Wochen vor der Tat mit einem Komplizen das Haus in Hubbelrath ausgekundschaftet, sich dazu auch durch den Garten geschlichen. Dabei müsse er den späteren Tat-Stein wohl berührt, seine Spur darauf hinterlassen haben, gab der 30-Jährige über seinen Anwalt an. Doch dann sei er vom Boss einer Einbrecher-Bande nach Belgien beordert – und dort an einer anderen, fast identischen Tat beteiligt worden. Die jedoch ging schief, der 30-Jährige ist deshalb im Nachbarland längst zu acht Jahren Haft verurteilt worden, die er aktuell absitzt.
Ob die Richter des Landgerichts ihm glauben, war nicht entscheidend. Sie stellten nur fest, dass neben der DNA-Spur des Angeklagten auf dem Stein noch weitere belastende Hinweise vorliegen müssten, um überhaupt zum Schuldspruch gegen ihn zu kommen. Da dies nicht der Fall war, entschied die Strafkammer „im Zweifel für den Angeklagten“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.