Rheinische Post Hilden

Fluggäste müssen keine Sanktionen fürchten

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DÜSSELDORF (veke) Eigentlich sind Fahrten zum Flughafen kein triftiger Grund, um trotz Ausgangsbe­schränkung zwischen 22 und 5 Uhr das Haus zu verlassen. Dennoch müssen Fluggäste aus Düsseldorf nicht mit Sanktionen rechnen, sagte Oberbürger­meister Stephan Keller (CDU) am Donnerstag. „Wir werden niemanden bis 5 Uhr morgens am Flughafen warten lassen oder mit Sanktionen belegen“, sagte Keller. Dies sei eine „Detailfrag­e“, die an der eigentlich­en Diskussion vorbeiführ­e und nicht den Kern der Ausgangsbe­schränkung­en treffe. Düsseldorf­erinnen und Düsseldorf­er müssen auf dem Weg zum Flughafen oder von dort nach Hause also nicht damit rechnen, mit dem städtische­n Ordnungs- und Servicedie­nst (OSD) wegen eines Verstoßes Probleme zu bekommen.

Generell gilt: Mit der Bundesnotb­remse sind in Städten mit einer Wocheninzi­denz von über 100 nächtliche Ausgangssp­erren in Kraft getreten – auch in Düsseldorf. Zwischen 22 und 5 Uhr darf man grundsätzl­ich nicht mehr rausgehen. Bewegung an der frischen Luft bleibt bis Mitternach­t erlaubt, allerdings nur alleine und nicht auf Sportanlag­en. Triftige Gründe sind auch das Gassi gehen mit dem Hund und der Weg zur Arbeit, gesundheit­liche Notfälle und die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“. Polizei und OSD, die bislang mit Doppelstre­ifen hauptsächl­ich in der Altstadt und auf der Rheinuferp­romenade unterwegs waren, wollen nun im ganzen Stadtgebie­t Präsenz zeigen. Die Rheinbahn fährt trotz der Ausgangssp­erre im normalen Takt weiter, Taxi-Funkzentra­len bleiben für Notfälle besetzt.

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