Fluggäste müssen keine Sanktionen fürchten
DÜSSELDORF (veke) Eigentlich sind Fahrten zum Flughafen kein triftiger Grund, um trotz Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr das Haus zu verlassen. Dennoch müssen Fluggäste aus Düsseldorf nicht mit Sanktionen rechnen, sagte Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) am Donnerstag. „Wir werden niemanden bis 5 Uhr morgens am Flughafen warten lassen oder mit Sanktionen belegen“, sagte Keller. Dies sei eine „Detailfrage“, die an der eigentlichen Diskussion vorbeiführe und nicht den Kern der Ausgangsbeschränkungen treffe. Düsseldorferinnen und Düsseldorfer müssen auf dem Weg zum Flughafen oder von dort nach Hause also nicht damit rechnen, mit dem städtischen Ordnungs- und Servicedienst (OSD) wegen eines Verstoßes Probleme zu bekommen.
Generell gilt: Mit der Bundesnotbremse sind in Städten mit einer Wocheninzidenz von über 100 nächtliche Ausgangssperren in Kraft getreten – auch in Düsseldorf. Zwischen 22 und 5 Uhr darf man grundsätzlich nicht mehr rausgehen. Bewegung an der frischen Luft bleibt bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine und nicht auf Sportanlagen. Triftige Gründe sind auch das Gassi gehen mit dem Hund und der Weg zur Arbeit, gesundheitliche Notfälle und die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum“. Polizei und OSD, die bislang mit Doppelstreifen hauptsächlich in der Altstadt und auf der Rheinuferpromenade unterwegs waren, wollen nun im ganzen Stadtgebiet Präsenz zeigen. Die Rheinbahn fährt trotz der Ausgangssperre im normalen Takt weiter, Taxi-Funkzentralen bleiben für Notfälle besetzt.