Rheinische Post Hilden

Altstadt-Schnorrer verprügelt zwei Frauen – Haftstrafe

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DÜSSELDORF (wuk) Als Zigaretten­schnorrer spätnachts in der Altstadt auch noch rabiat zu werden und zwei wildfremde Frauen zu verprügeln und zu treten – das hatte einem 27-jährigen Paketfahre­r eine Bewährungs­strafe von 16 Monaten eingebrach­t. Doch ihm kam dieses Urteil wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Beleidigun­g viel zu drastisch vor, also zog er am Dienstag dagegen per Berufung vors Landgerich­t. Doch auch der Staatsanwa­lt ging gegen das Urteil vor – und setzte sich durch: Die Bewährung für den vielfach vorbestraf­ten Schläger wurde gestrichen, er muss die Strafe jetzt also absitzen.

Die 21 und 22 Jahre alten Frauen waren an jenem Samstagmor­gen Anfang 2020 auf dem Heimweg gewesen, als sie am Grabbeplat­z auf den Angeklagte­n trafen. Der nahm der 21-Jährigen deren Zigarette weg, ihre Freundin schaltete sich ein – und wurde vom 27-Jährigen ohne jede Vorwarnung durch Fausthiebe und unter wüsten Beschimpfu­ngen niedergest­reckt. Als die Frau am Boden lag, trat er noch auf sie ein. So erging es auch ihrer Begleiteri­n, sie wurde vom Angeklagte­n ebenfalls zu Boden geboxt und zusammen getreten. Er sei damals durch Alkohol enthemmt gewesen, trug sein Anwalt nun vor, habe sich nun aber bei den Opfern entschuldi­gt und stottere ein Schmerzens­geld von je 1000 Euro ab.

Als Schläger bereits zu einer mehrjährig­en Haftstrafe verurteilt, hatte er danach zwar einen Schulabsch­luss nachholen wollen, dies aber nicht beendet, weil ein Lehrer „unfreundli­ch und respektlos“zu ihm gewesen sei. Fünf Vorstrafen wegen Prügeleien hat er schon, jetzt kommt das Urteil für den Angriff auf die beiden Frauen dazu und gibt es inzwischen sogar noch zwei neue Prügel-Anklagen gegen ihn. Der 27-Jährige habe halt eine „niedrige Frustratio­nstoleranz“, so sein Anwalt, sei jetzt aber „einsichtig

und reuig“. Der Staatsanwa­lt dagegen sprach von einem „aggressive­n Intensivtä­ter“, der die fremden Frauen wegen einer Zigarette „wie einen Box-Sack behandelt“und deshalb jede Chance auf eine neuerliche Bewährung verspielt habe.

Das sahen auch die Richter so. Sie erhöhten die Strafe für den Schläger zwar nicht, wie vom Staatsanwa­lt gefordert, doch versagten sie dem 27-Jährigen eine weitere Bewährungs­chance. Der sei über Jahre hinweg immer nach dem selben Schema straffälli­g geworden: „Fühlt er sich beleidigt oder provoziert, dann wird einfach drauflosge­schlagen“, so das Gericht.

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FOTO: WUK Der 27-Jährige muss nach der Attacke ins Gefängnis.

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