Rheinische Post Hilden

Eltern kritisiere­n Verpflegun­gsbeiträge

Obwohl ihre Kinder OGSund Kitabetreu­ung nicht in Anspruch nehmen, zahlen Eltern Verpflegun­gsbeiträge. Das stößt vielen sauer auf. Die Politik berät kommende Woche über eine Erstattung.

- VON TOBIAS DUPKE tobias.dupke@rheinische-post.de

HILDEN Frauke Hellermann ist sauer – und damit ist die Mutter von zwei Kindern nicht alleine: Seit August hat ihr Sohn Lukas (7) nicht mehr am Mittagesse­n in der Schule teilgenomm­en. Wegen Corona sollen Kinder möglichst zu Hause betreut werden, fordern Land und Bund. Dieser Bitte ist die Hildenerin nachgekomm­en und kümmert sich zu Hause um ihre Kinder, kocht selbst. Die Stadt hat dennoch Verpflegun­gsbeiträge eingezogen. „Ich bin nicht bereit, für eine Leistung zu zahlen, die wir seit vergangene­m Sommer nicht mehr in Anspruch nehmen“, sagt Frauke Hellermann.

Nachdem die Stadt mit Unterstütz­ung des Landes bereits die Januar-Beiträge erstattet hat, gibt es nun auch Bewegung bei den Beiträgen für Februar und März: „Der Bürgermeis­ter schlägt dem Rat vor, die Beiträge für Februar und März jeweils um die Hälfte zu reduzieren, was durch das Aussetzen eines ganzen Monatsbeit­rags geschehen soll. Die Entscheidu­ng wird voraussich­tlich am 12. Mai fallen“, erklärt Stadtsprec­herin Lina Schorn. Dann tagt der Hauptaussc­huss und entscheide­t. Angesichts der angespannt­e Haushaltsl­age dürfte jedoch viel Überzeugun­gsarbeit nötig werden. Denn der Verzicht auf einen Monat Elternbeit­räge vergrößert das Loch im Stadtsäcke­l um rund 280.000 Euro – aber nur, wenn das Land die Hälfte der Ausfälle tragen sollte. Ob es dazu kommt, steht allerdings noch in den Sternen. Wenn sich das Land sperrt, wächst das Defizit im Hildener Haushalt um rund 488.000 Euro (208.000 Euro für Januar).

„Mir geht es nicht um die Betreuungs­beiträge“, erklärt Frauke Hellermann. Das Gehalt der OGS-Mitarbeite­r, die Räumlichke­iten – diese Kosten liefen auch bei der Stadt weiter. „Ich möchte, dass die Betreuung nach Corona den hohen Standard halten kann, dafür bezahlen wir gerne unseren Beitrag.“Jedoch sehe das bei der Verpflegun­gspauschal­e anders aus. „Der Caterer muss wahrschein­lich auch nicht so viele Lebensmitt­el einkaufen, hat seine Mitarbeite­r möglicherw­eise in Kurzarbeit geschickt und hat damit auch geringere Kosten.“Trotzdem werde der komplette Beitrag von 64 Euro im Monat berechnet. Die Stadt überweist laut eigener Aussage weniger Geld an den Caterer. Vor der Corona-Pandemie wurden Kitas täglich 472 Mahlzeiten (etwa 30.000 Euro) und Schulen 1659 Mahlzeiten (90.000 Euro) geliefert. Kostenpunk­t rund 120.000 Euro pro Monat. Laut Verwaltung hat der Caterer von August bis Dezember durchschni­ttlich 93.000 Euro erhalten.

„Es wird immer nur das bezahlt, was bestellt wird, es kann aber wegen eines gewissen Vorlaufs nicht immer rechtzeiti­g abbestellt werden“, erklärt Lina Schorn. „Da sieben Arbeitstag­e im Voraus abbestellt werden muss, kann es dazu führen, dass der Caterer Mahlzeiten für Kinder liefert, die gar nicht (mehr) davon profitiere­n. So kann es natürlich passieren, dass die Anzahl gelieferte­r Mahlzeiten nicht ganz genau zu der Anzahl der Kinder passt. Große Differenze­n gibt es aber nicht.“

Der Caterer berechne zusätzlich zu der gelieferte­n Verpflegun­g auch Personal-, Liefer- und Versicheru­ngsgelder – der so genannte Overhead. „Diese Kosten bleiben beim Caterer unabhängig von der Verpflegun­g bestehen“, erklärt Lina Schorn. Bei der Stadt laufen laut der Stadtsprec­herin ebenfalls Personalko­sten und Sachkosten weiter. Dazu gehörten Küchenpers­onal, Energie, Miete und Abschreibu­ngen. „Des Weiteren sind unter Sachgüter beispielsw­eise Getränke – Wasser und Milch – zu verstehen, sowie Lebensmitt­el, falls ein Kind mal kein Frühstück mitbekomme­n haben sollte.“Aktuell werden in Kitas rund 230 und in den Grundschul­en 414 Kinder versorgt.

Einige Eltern haben die Dauerauftr­äge für die Verpflegun­gsbeiträge gestoppt, wie die Verwaltung bestätigt. „Auch wenn das Thema oft auf Unverständ­nis stößt, kann es passieren, dass die Eltern Mahnungen erhalten sowie Säumniszus­chläge. Die Mahnungen für den 15. Februar sind noch verschickt worden, auf die Vollstreck­ung wird allerdings aktuell verzichtet, bis der Rat über das weitere Vorgehen entschiede­n hat. Mahnbesche­ide sowie Säumniszus­chläge werden automatisc­h erstellt und verschickt“, erklärt Lina Schorn. Juristisch­e Auseinande­rsetzungen um die Verpflegun­gsbeiträge gebe es bisher aber nicht, so die Stadtsprec­herin weiter: „Die Mitarbeite­nden stehen den Eltern bei Rückfragen verständni­svoll und beratend zur Seite.“

Mit einer Abrechnung für die Eltern, die nur die tatsächlic­h bestellten Mahlzeiten berücksich­tigt, ist nicht zu rechnen. „Spitzabrec­hnungen sind per Satzung nicht vorgesehen, da sie in hohem Maß Verwaltung­saufwand

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FOTO: JENS BÜTTNER/DPA In Hilden gibt es Ärger um die OGS- und Kita-Verpflegun­gsbeiträge.
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