Neue Grünanlage hinter altem Helmholtz
Mehrheiten ging es hin und her. Erst war die CDU für eine Hinterlandbebauung, dann dagegen.
Hinzu kam: Fünf Eigentümer der Augustastraße wollten auf ihren Hintergrundstücken (zum Teil mehrgeschossige) Wohnhäuser errichten. Diese sollten über den Parkplatz des Alten Helmholtz erschlossen werden. Im Januar 2008 erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster den Bebauungsplan 236 (Hinterlandbebauung Altes Helmholtz) wegen handwerklicher Mängel für rechtswidrig. Ein Anwohner hatte erfolgreich geklagt. Es sei zwar möglich, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, so das Gericht. Dies sei aber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Ende Oktober 2008 ging das Tauziehen weiter. 23 Ratsmitglieder sprachen
Allerdings fehlte ein CDU-Ratsherr und der Antrag für die Anlage einer Grünfläche wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt. Einen Tag vor Heiligabend 2008 errangen SPD, FDP und Unabhängige im Stadtrat eine Mehrheit für ihren gemeinsamen Antrag, einen neuen Plan zur Bebauung des Geländes hinter dem Alten Helmholtz aufzustellen. Ende Mai 2011 lehnte der Stadtrat überraschend mit 23 zu 22 Stimmen den Bau von fünf Doppelhäusern hinter dem Weiterbildungszentrum Gerresheimer Straße 20 ab. 2021 ließ der Stadtrat dann zu, dass das Hinterland der Grundstücke Augustastraße 14 bis 24 mit Einfamilienhäusern bebaut werden durfte. Sie werden über den Parkplatz des Weiterbildungszentrums erschlossen. Die verbleibende städtische Freifläche ist nicht überbaubar, bleibt aber rechtlich gesehen Bauland. So musste sie nicht in der Bilanz abgeschrieben werden. Und auf dieser Fläche soll jetzt gemeinsam mit den Anwohnern eine kleine Grünfläche entwickelt werden.