Rheinische Post Hilden

Neue Grünanlage hinter altem Helmholtz

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Mehrheiten ging es hin und her. Erst war die CDU für eine Hinterland­bebauung, dann dagegen.

Hinzu kam: Fünf Eigentümer der Augustastr­aße wollten auf ihren Hintergrun­dstücken (zum Teil mehrgescho­ssige) Wohnhäuser errichten. Diese sollten über den Parkplatz des Alten Helmholtz erschlosse­n werden. Im Januar 2008 erklärte das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster den Bebauungsp­lan 236 (Hinterland­bebauung Altes Helmholtz) wegen handwerkli­cher Mängel für rechtswidr­ig. Ein Anwohner hatte erfolgreic­h geklagt. Es sei zwar möglich, einen neuen Bebauungsp­lan aufzustell­en, so das Gericht. Dies sei aber mit erhebliche­n Schwierigk­eiten verbunden. Ende Oktober 2008 ging das Tauziehen weiter. 23 Ratsmitgli­eder sprachen

Allerdings fehlte ein CDU-Ratsherr und der Antrag für die Anlage einer Grünfläche wurde bei Stimmengle­ichheit abgelehnt. Einen Tag vor Heiligaben­d 2008 errangen SPD, FDP und Unabhängig­e im Stadtrat eine Mehrheit für ihren gemeinsame­n Antrag, einen neuen Plan zur Bebauung des Geländes hinter dem Alten Helmholtz aufzustell­en. Ende Mai 2011 lehnte der Stadtrat überrasche­nd mit 23 zu 22 Stimmen den Bau von fünf Doppelhäus­ern hinter dem Weiterbild­ungszentru­m Gerresheim­er Straße 20 ab. 2021 ließ der Stadtrat dann zu, dass das Hinterland der Grundstück­e Augustastr­aße 14 bis 24 mit Einfamilie­nhäusern bebaut werden durfte. Sie werden über den Parkplatz des Weiterbild­ungszentru­ms erschlosse­n. Die verbleiben­de städtische Freifläche ist nicht überbaubar, bleibt aber rechtlich gesehen Bauland. So musste sie nicht in der Bilanz abgeschrie­ben werden. Und auf dieser Fläche soll jetzt gemeinsam mit den Anwohnern eine kleine Grünfläche entwickelt werden.

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FOTO: STEPHAN KÖHLEN Die Wiese hinter dem Alten Helmholtz und der Freizeitge­meinschaft (links) soll eine pflegeleic­hte Parkanlage mit Sinnesgart­en werden.

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