Stellplatzreform soll Radverkehr stärken
Monheim hat sie bereits seit zwei Jahren, jetzt will auch Haan eine Stellplatzsatzung erlassen. Sie regelt Anzahl und Anforderungen für Auto-und Fahrradabstellplätze. Ablösesummen können zudem Geld in die Kasse spülen.
HAAN Die Landesbauordnung macht es seit zwei Jahren möglich: Städte und Gemeinden in NRW können selbst bestimmen, wie viele Stellplätze bei Neubauprojekten nachgewiesen werden müssen. Dabei können sie neben der Anzahl von notwendigen Plätzen für Autos und Fahrräder auch darüber hinausgehende Regelungen treffen – vorausgesetzt, sie erlassen eine eigene Stellplatzsatzung. Die Stadt Haan will diesen Schritt jetzt gehen.
Einen entsprechenden Antrag der GAL hatte der damalige Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr schon im Mai 2020 einstimmig angenommen. Dabei stellte die Wählergruppe von Anfang an heraus, dass es ihr vor allem darum geht, den besonderen Bedarf an Fahrradstellplätzen im Hinblick auf die zukünftige Mobilität zu regeln: „Durch eine kommunale Stellplatzsatzung ergibt sich die Chance, hier zukunftsorientiert lenken zu können“, betonen die „GALlier“. Ein weiterer Reiz liege auch in der Festsetzung und Regelung eines Ausgleichs: Notwendige Stellplätze müssten demnach entweder vollständig hergestellt werden, oder es gelte, eine Ablösesumme zu zahlen.
Die Stadtverwaltung hat mittlerweile eine Beschlussvorlage erstellt, die auch einen Text für die neue Satzung umfasst. Sie räumt allerdings ein, bei den Anforderungen nicht ganz „der Regelungstiefe des GAL-Entwurfs“gefolgt zu sein. Manche Forderungen seien schlicht zu „eingriffig“gewesen.
Die GAL will unter anderem, dass - bei einer größeren Anzahl von Fahrradabstellplätzen auch eine Überdachung erforderlich ist,
- bei einer größeren Anzahl von Fahrradabstellplätzen auch Plätze für Lastenfahrräder angeboten werden, - der Haaner Bevölkerung ein attraktives Angebot zur sicheren Aufbewahrung von Fahrrädern gemacht wird, - der Betrag zur Ablösung auch den allgemeinen Kosten entspricht, - die Ablöse zweckgebunden im Sinne der Mobilität und zur Verbesserung des Umfelds beiträgt,
- alternative ökologische Konzepte belohnt werden,
- Regelungen verlässlich und klar sind.
Die Stellplatzsatzung bezieht sich ausschließlich auf „Privatgrundstücke“mit Nutzungen wie beispielsweise Wohnhäusern, Büro-, Verwaltungsund Praxisgebäuden, Verkaufs- oder
Sportstätten, Krankhäusern oder Bildungseinrichtungen, also auf Stellplätze außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche.
Im Februar diesen Jahres veröffentlichte der Städte-und Gemeindebund NRW die Ergebnisse einer Umfrage unter 132 der insgesamt 396 Kommunen im Land. Ergebnis: in 85 Prozent aller teilnehmenden Städten und Gemeinden wurde bereits eine Stellplatzsatzung
erlassen oder ist momentan in Planung. Mehr als ein Drittel der Kommunen (40 Prozent), die den Leitfaden des Landes für die Einführung einer Stellplatzsatzung nutzen, ermöglicht eine Umwandlung von Kfz-Stellplätzen in Fahrradabstellplätze oder plant, dies zu tun. Kommunen, die das Angebot nicht nutzen, haben eine solche Möglichkeit in ihrer Satzung nicht erlassen.
Die Ablösesummen pro Auto-Stellplatz liegen in Haan zwischen 19.500 Euro (Innenstadtbereich) und 12.500 Euro (alle anderen Bereiche). Für Fahrrad-Abstellplätze werden Ablösesummen zwischen 250 und 500 Euro fällig. Verwendet werden soll das Geld unter anderem für die Herstellung zusätzlicher oder Aufwertung bestehender Parkeinrichtungen, Parkleitsysteme, Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV oder Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrrad- Und Fußgängerverkehrs. Aber auch Maßnahmen des Mobilitätsmanagements oder solche, die Bestandteil eines kommunalen oder interkommunalen Mobilitätskonzeptes sind, sollen von den eingenommenen Geldern profitieren.
Über die Ablösung entscheidet die Bauaufsicht der Stadt Haan. Sie lässt keine Rechte hinsichtlich Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen, die mit den Geldbeträgen geschaffen werden, entstehen. Einen automatischen Anspruch auf eine Ablösung gibt es ebenfalls nicht.
Die Stadt Monheim ist bereits im Mai 2018 mit gutem Beispiel vorangegangen. Damals beschloss der dortige Stadtrat eine Stellplatzsatzung. Rund eineinhalb Jahre danach wurde ein Fazit gezogen. Demnach eignete sich die Satzung sehr gut für die Bewertung und Herstellung der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze. Einige Passagen seien jedoch zu unklar gewesen. Daher wurde die Satzung neu gefasst.