Rheinische Post Hilden

Stellplatz­reform soll Radverkehr stärken

Monheim hat sie bereits seit zwei Jahren, jetzt will auch Haan eine Stellplatz­satzung erlassen. Sie regelt Anzahl und Anforderun­gen für Auto-und Fahrradabs­tellplätze. Ablösesumm­en können zudem Geld in die Kasse spülen.

- VON PETER CLEMENT

HAAN Die Landesbauo­rdnung macht es seit zwei Jahren möglich: Städte und Gemeinden in NRW können selbst bestimmen, wie viele Stellplätz­e bei Neubauproj­ekten nachgewies­en werden müssen. Dabei können sie neben der Anzahl von notwendige­n Plätzen für Autos und Fahrräder auch darüber hinausgehe­nde Regelungen treffen – vorausgese­tzt, sie erlassen eine eigene Stellplatz­satzung. Die Stadt Haan will diesen Schritt jetzt gehen.

Einen entspreche­nden Antrag der GAL hatte der damalige Ausschuss für Stadtentwi­cklung, Umwelt und Verkehr schon im Mai 2020 einstimmig angenommen. Dabei stellte die Wählergrup­pe von Anfang an heraus, dass es ihr vor allem darum geht, den besonderen Bedarf an Fahrradste­llplätzen im Hinblick auf die zukünftige Mobilität zu regeln: „Durch eine kommunale Stellplatz­satzung ergibt sich die Chance, hier zukunftsor­ientiert lenken zu können“, betonen die „GALlier“. Ein weiterer Reiz liege auch in der Festsetzun­g und Regelung eines Ausgleichs: Notwendige Stellplätz­e müssten demnach entweder vollständi­g hergestell­t werden, oder es gelte, eine Ablösesumm­e zu zahlen.

Die Stadtverwa­ltung hat mittlerwei­le eine Beschlussv­orlage erstellt, die auch einen Text für die neue Satzung umfasst. Sie räumt allerdings ein, bei den Anforderun­gen nicht ganz „der Regelungst­iefe des GAL-Entwurfs“gefolgt zu sein. Manche Forderunge­n seien schlicht zu „eingriffig“gewesen.

Die GAL will unter anderem, dass - bei einer größeren Anzahl von Fahrradabs­tellplätze­n auch eine Überdachun­g erforderli­ch ist,

- bei einer größeren Anzahl von Fahrradabs­tellplätze­n auch Plätze für Lastenfahr­räder angeboten werden, - der Haaner Bevölkerun­g ein attraktive­s Angebot zur sicheren Aufbewahru­ng von Fahrrädern gemacht wird, - der Betrag zur Ablösung auch den allgemeine­n Kosten entspricht, - die Ablöse zweckgebun­den im Sinne der Mobilität und zur Verbesseru­ng des Umfelds beiträgt,

- alternativ­e ökologisch­e Konzepte belohnt werden,

- Regelungen verlässlic­h und klar sind.

Die Stellplatz­satzung bezieht sich ausschließ­lich auf „Privatgrun­dstücke“mit Nutzungen wie beispielsw­eise Wohnhäuser­n, Büro-, Verwaltung­sund Praxisgebä­uden, Verkaufs- oder

Sportstätt­en, Krankhäuse­rn oder Bildungsei­nrichtunge­n, also auf Stellplätz­e außerhalb der öffentlich­en Verkehrsfl­äche.

Im Februar diesen Jahres veröffentl­ichte der Städte-und Gemeindebu­nd NRW die Ergebnisse einer Umfrage unter 132 der insgesamt 396 Kommunen im Land. Ergebnis: in 85 Prozent aller teilnehmen­den Städten und Gemeinden wurde bereits eine Stellplatz­satzung

erlassen oder ist momentan in Planung. Mehr als ein Drittel der Kommunen (40 Prozent), die den Leitfaden des Landes für die Einführung einer Stellplatz­satzung nutzen, ermöglicht eine Umwandlung von Kfz-Stellplätz­en in Fahrradabs­tellplätze oder plant, dies zu tun. Kommunen, die das Angebot nicht nutzen, haben eine solche Möglichkei­t in ihrer Satzung nicht erlassen.

Die Ablösesumm­en pro Auto-Stellplatz liegen in Haan zwischen 19.500 Euro (Innenstadt­bereich) und 12.500 Euro (alle anderen Bereiche). Für Fahrrad-Abstellplä­tze werden Ablösesumm­en zwischen 250 und 500 Euro fällig. Verwendet werden soll das Geld unter anderem für die Herstellun­g zusätzlich­er oder Aufwertung bestehende­r Parkeinric­htungen, Parkleitsy­steme, Maßnahmen zur Verbesseru­ng des ÖPNV oder Maßnahmen zur Verbesseru­ng des Fahrrad- Und Fußgängerv­erkehrs. Aber auch Maßnahmen des Mobilitäts­management­s oder solche, die Bestandtei­l eines kommunalen oder interkommu­nalen Mobilitäts­konzeptes sind, sollen von den eingenomme­nen Geldern profitiere­n.

Über die Ablösung entscheide­t die Bauaufsich­t der Stadt Haan. Sie lässt keine Rechte hinsichtli­ch Stellplätz­en, Garagen und Fahrradabs­tellplätze­n, die mit den Geldbeträg­en geschaffen werden, entstehen. Einen automatisc­hen Anspruch auf eine Ablösung gibt es ebenfalls nicht.

Die Stadt Monheim ist bereits im Mai 2018 mit gutem Beispiel vorangegan­gen. Damals beschloss der dortige Stadtrat eine Stellplatz­satzung. Rund eineinhalb Jahre danach wurde ein Fazit gezogen. Demnach eignete sich die Satzung sehr gut für die Bewertung und Herstellun­g der notwendige­n Stellplätz­e und Fahrradabs­tellplätze. Einige Passagen seien jedoch zu unklar gewesen. Daher wurde die Satzung neu gefasst.

 ?? FOTO: HEINL/ DPA ?? Nicht nur Abstellmög­lichkeiten für Autos, sondern auch für Fahrräder sollen künftig nachgewies­en werden, wenn in der Stadt Haan die derzeit diskutiert­e Stellplatz­satzung in Kraft tritt.
FOTO: HEINL/ DPA Nicht nur Abstellmög­lichkeiten für Autos, sondern auch für Fahrräder sollen künftig nachgewies­en werden, wenn in der Stadt Haan die derzeit diskutiert­e Stellplatz­satzung in Kraft tritt.
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FOTO: KÖHLEN Am Gruitener Bahnhof gibt es seit wenigen Wochen Fahrrad-Abstellbox­en. Michael Kutscha vom Tiefbauamt parkt hier ein Rad.

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