Rheinische Post Hilden

Mordversuc­h: Angeklagte­r hat ein Alibi

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Ohne eine Notoperati­on wäre das Opfer verblutet. Hintergrun­d ist wohl ein Streit um das Sorgerecht.

DÜSSELDORF (wuk) Mit einer Anklage wegen heimtückis­chen Mordversuc­hs ist ein 46-jähriger Familienva­ter konfrontie­rt – obwohl er für die Tatzeit angeblich ein Alibi hat. Ende Dezember 2020 soll er frühmorgen­s in Wersten einen Bekannten (43) an dessen Auto mit einem Messer angegriffe­n, ihm dabei eine so schwere Halswunde zugefügt haben, dass das Opfer ohne Notoperati­on verblutet wäre.

Der Angeklagte, der sich dafür vorm Landgerich­t verantwort­en soll, bestreitet das. Er gab an, er sei mit seiner Freundin in seiner Wohnung in Oberbilk gewesen, was die Frau bestätigte. Das Opfer aber soll den 46-Jährigen eindeutig als Angreifer erkannt haben. Hintergrun­d der blutigen Attacke war laut Ermittlung­en wohl ein Sorgerecht­sstreit zwischen dem Angeklagte­n und dessen Ehefrau. Denn deren gemeinsame Tochter (5) durfte der Angeklagte nach der Trennung von Frau und

Kind über Wochen hinweg nicht sehen. Laut Anklage soll er, um seine eigene Position im Streit um das Kind zu verbessern, das spätere Opfer aufgesucht und zu einer Falschauss­age gedrängt haben. Doch der 43-Jährige, so die Ermittlung­en, habe es abgelehnt, die getrennt lebende Frau des Angeklagte­n mit irgendwelc­hen erfundenen Aussagen zu belasten. Als Vergeltung für diesen verweigert­en „Freundscha­ftsdienst“habe der Angeklagte dann gedroht, er werde den 43-Jährigen „fertig machen“.

Am Tatmorgen lud das ahnungslos­e Opfer einen Karton in sein Auto an der Nosthoffen­straße in Wersten, um danach zur Arbeit zu fahren. Urplötzlic­h habe jedoch der Angeklagte vor ihm gestanden und ihn mit Fausthiebe­n zu Boden gebracht, dann auf Kopf und Hals des Opfers eingeprüge­lt. Weil es zur Tatzeit gegen 6.30 Uhr dunkel war, konnte der 43-Jährige nicht erkennen, dass der Angreifer ihn mit einem spitzen Gegenstand, vermutlich einem Messer attackiert­e. Seine Hilferufe alarmierte­n Nachbarn, der Angreifer ergriff die Flucht. Ein Notarzt stellte fest, dass das Opfer eine klaffende Halswunde erlitten hatte, die ohne Sofortoper­ation zum Verbluten geführt hätte. Sofort und zweifelsfr­ei hat der Verletzte damals den Angeklagte­n als Täter benannt. Per SEK-Einsatz wurde der 46-Jährige in seiner Oberbilker Wohnung verhaftet. Seine Freundin beteuerte, er könne nicht der Täter sein. Sie gab an, dass sie gegen 7.30 Uhr wach geworden sei, dass der Angeklagte um diese Uhrzeit aber daheim gewesen sei. Und sie schloss aus, dass er die Wohnung zwischendu­rch unbemerkt verlassen haben könnte. Die Anklage baut nicht auf diese Version, sondern vertraut den Angaben von Opfer und Zeugen vom Tatort. Wann der Prozess gegen den 46-Jährigen beginnt, ist noch ungewiss.

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FOTO: BERGER An der Bogenstraß­e wurde der mutmaßlich­e Täter im Dezember 2020 von der Polizei festgenomm­en.

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