Mordversuch: Angeklagter hat ein Alibi
Ohne eine Notoperation wäre das Opfer verblutet. Hintergrund ist wohl ein Streit um das Sorgerecht.
DÜSSELDORF (wuk) Mit einer Anklage wegen heimtückischen Mordversuchs ist ein 46-jähriger Familienvater konfrontiert – obwohl er für die Tatzeit angeblich ein Alibi hat. Ende Dezember 2020 soll er frühmorgens in Wersten einen Bekannten (43) an dessen Auto mit einem Messer angegriffen, ihm dabei eine so schwere Halswunde zugefügt haben, dass das Opfer ohne Notoperation verblutet wäre.
Der Angeklagte, der sich dafür vorm Landgericht verantworten soll, bestreitet das. Er gab an, er sei mit seiner Freundin in seiner Wohnung in Oberbilk gewesen, was die Frau bestätigte. Das Opfer aber soll den 46-Jährigen eindeutig als Angreifer erkannt haben. Hintergrund der blutigen Attacke war laut Ermittlungen wohl ein Sorgerechtsstreit zwischen dem Angeklagten und dessen Ehefrau. Denn deren gemeinsame Tochter (5) durfte der Angeklagte nach der Trennung von Frau und
Kind über Wochen hinweg nicht sehen. Laut Anklage soll er, um seine eigene Position im Streit um das Kind zu verbessern, das spätere Opfer aufgesucht und zu einer Falschaussage gedrängt haben. Doch der 43-Jährige, so die Ermittlungen, habe es abgelehnt, die getrennt lebende Frau des Angeklagten mit irgendwelchen erfundenen Aussagen zu belasten. Als Vergeltung für diesen verweigerten „Freundschaftsdienst“habe der Angeklagte dann gedroht, er werde den 43-Jährigen „fertig machen“.
Am Tatmorgen lud das ahnungslose Opfer einen Karton in sein Auto an der Nosthoffenstraße in Wersten, um danach zur Arbeit zu fahren. Urplötzlich habe jedoch der Angeklagte vor ihm gestanden und ihn mit Fausthieben zu Boden gebracht, dann auf Kopf und Hals des Opfers eingeprügelt. Weil es zur Tatzeit gegen 6.30 Uhr dunkel war, konnte der 43-Jährige nicht erkennen, dass der Angreifer ihn mit einem spitzen Gegenstand, vermutlich einem Messer attackierte. Seine Hilferufe alarmierten Nachbarn, der Angreifer ergriff die Flucht. Ein Notarzt stellte fest, dass das Opfer eine klaffende Halswunde erlitten hatte, die ohne Sofortoperation zum Verbluten geführt hätte. Sofort und zweifelsfrei hat der Verletzte damals den Angeklagten als Täter benannt. Per SEK-Einsatz wurde der 46-Jährige in seiner Oberbilker Wohnung verhaftet. Seine Freundin beteuerte, er könne nicht der Täter sein. Sie gab an, dass sie gegen 7.30 Uhr wach geworden sei, dass der Angeklagte um diese Uhrzeit aber daheim gewesen sei. Und sie schloss aus, dass er die Wohnung zwischendurch unbemerkt verlassen haben könnte. Die Anklage baut nicht auf diese Version, sondern vertraut den Angaben von Opfer und Zeugen vom Tatort. Wann der Prozess gegen den 46-Jährigen beginnt, ist noch ungewiss.