Rheinische Post Hilden

Pf lege-Impfpf licht ist rechtens

Das Bundesverf­assungsger­icht hat eine eindeutige Entscheidu­ng verkündet.

-

BERLIN (jd/dpa) Die Corona-Impfpflich­t für das Pflege- und Gesundheit­spersonal ist rechtens. Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe hat eine Verfassung­sbeschwerd­e gegen die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t zurückgewi­esen. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidu­ng am Donnerstag. Patientens­chützer äußerten aber Zweifel, ob die Impfpflich­t den bestmöglic­hen Infektions­schutz bieten könne. Kritik kam auch aus den Krankenhäu­sern.

Das höchste deutsche Gericht argumentie­rte bei seiner Entscheidu­ng, der Schutz vulnerable­r Gruppen wiege verfassung­srechtlich schwerer als die Beeinträch­tigung der Grundrecht­e für Mitarbeite­nde im Pflege- und Gesundheit­sbereich. Zwar liege ein Eingriff in die körperlich­e Unversehrt­heit vor. Dennoch

bleibe alternativ nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitspla­tz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebe­rs, „dem Schutz vulnerable­r Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentsch­eidung“zu geben, sei nicht zu beanstande­n. (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022)

Die spezielle Impfpflich­t soll alte und geschwächt­e Menschen vor einer Infektion mit dem Coronaviru­s schützen. Beschäftig­te in Pflegeheim­en und Kliniken, Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiother­apeuten mussten bis zum 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Fehlt der Nachweis, muss die Einrichtun­g das Gesundheit­samt informiere­n. Es kann den Betroffene­n verbieten, ihre Tätigkeit weiter auszuüben.

Lauterbach sieht sich durch die Entscheidu­ng der Karlsruher Richter bestätigt: „Der Staat ist verpflicht­et, vulnerable Gruppen zu schützen“, teilte er mit. Der Minister bedankte sich bei allen Einrichtun­gen, die diese Impfpflich­t umgesetzt haben. „Sie haben großen Anteil daran, dass es in der schweren Omikronwel­le nicht noch mehr Todesfälle gegeben hat.“Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientens­chutz, Eugen Brysch, verwies darauf, dass trotz Impfung keine sterile Immunität bestehe. „Eine effiziente Methode wäre ein verpflicht­endes Testregime für das Personal in medizinisc­h-pflegerisc­hen Einrichtun­gen“, sagte er. „Denn mit täglichen Tests vor Dienstbegi­nn ohne Ausnahme ist es möglich, das Virus noch vor der Tür zu stoppen.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany