Überfall war für 19-Jährigen eher ein Abenteuer
DÜSSELDORF (wuk) Mit Geständnissen der beiden Angeklagten hat am Donnerstag der Landgerichtsprozess um insgesamt drei bewaffnete Überfälle begonnen. Ein 19-Jähriger gab zu, im Juni 2021 zweimal kurz hintereinander einen Getränkemarkt in Heerdt ausgeraubt, die Angestellten mit einer Schreckschusswaffe bedroht zu haben und mit fast 700 Euro in Münzgeld geflüchtet zu sein.
Für den Gymnasiasten schien das offenbar eher ein Abenteuer als eine Straftat zu sein, denn ein konkretes Motiv konnte er vor der Jugendstrafkammer jetzt nicht angeben. So habe er die Beute eher gedankenlos ausgegeben, ohne sich über die Folgen seines Gewaltdelikts im Klaren zu sein. Mit einem gleichaltrigen Kumpan überfiel er nur wenig später dann ein Büdchen nahe der
Ostparksiedlung, diesmal betrug die Beute rund 300 Euro.
Wie der mitangeklagte Komplize ebenfalls zugab, teilten sich die Angeklagten damals den Erlös, bevor der Hauptangeklagte seinen erfolgreichen Raubzug in Heerdt noch einmal wiederholen wollte. Dabei allerdings stand er bereits unter Beobachtung der Polizei und wurde direkt festgenommen. Beide Gymnasiasten kamen unter Auflagen wieder frei, konnten inzwischen ihr Abitur machen. Bevor das Landgericht Anfang Juni zum Urteil über beide kommt, sollen noch die Opfer zu den Folgen der Raubüberfälle befragt werden. Der am Kioskraub beteiligte Mitangeklagte hatte dazu schon bei Prozessbeginn ein Entschuldigungsschreiben an den damals ausgeraubten Kioskbesitzer dabei.
Der Angeklagte soll einen anderen mit einem Messer bedroht haben. Er weist die Vorwürfe zurück.
DÜSSELDORF Mit der Erklärung, er sei „nicht schuldig“, ist ein 44-jähriger Angeklagter am Donnerstag in einen Prozess vor dem Landgericht gestartet, bei dem ihm eine räuberische Erpressung auf einer Flughafen-Toilette vorgeworfen wird. Laut Anklage habe er frühmorgens im April 2020 nämlich die unverriegelte Tür eine Flughafentoilette aufgerissen und einen Mann unter Vorhalt eines Küchenmessers zur Herausgabe einer Plastiktüte aufgefordert. Die Beute soll allerdings nahezu wertlos gewesen sein, denn in der Tüte befanden sich ein Paar getragene Damenschuhe und alte Handy-Kabel. Das Landgericht hat zur Klärung des Falles jetzt zwei weitere Prozesstage eingeplant.
Unverschuldet, so der Angeklagte,
sei er damals obdachlos gewesen, habe monatelang auf der Straße gelebt – obwohl seiner Familie angeblich vier Häuser gehören und er nach dem Tod des Vaters zumindest Mit-Erbe dieser Immobilien gewesen sei. Und doch habe ihm die Mutter lediglich ein paar Hundert Euro monatlich zukommen lassen. Als Straßenmusikant sei er daher unterwegs gewesen, habe meist unter Rheinbrücken geschlafen – und das angebliche Überfallopfer aus der Flughafen-Toilette sei keineswegs ein Fremder gewesen.
Denn am Vortag der angeklagten Tat habe er den Mann und eine Frau zufällig am Hauptbahnhof getroffen und habe beiden nach einem kurzen Kennenlern-Gespräch sogar „eine Decke geschenkt, denn ich hatte die übrig – und die beiden hatten ja auch nix“, so die Darstellung
des 44-Jährigen. Nach einer gemeinsamen Fahrt per Straßenbahn sei das Paar in Rath ausgestiegen, er sei noch bis zum Flughafen gefahren. Doch plötzlich und ohne jeden Anlass, so der Angeklagte weiter, habe die Frau ihn am Folgetag am