Wen das BKA als Zuwanderer definiert
Abgrenzung Als (neue) Zuwanderer definiert das BKA Menschen, die den Status Asylbewerber, Duldung, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling oder unerlaubter Aufenthalt haben. Ausnahme Ausländer, die Asyl oder Flüchtlingsschutz (nach Genfer Konvention) erhalten haben, werden in der Untersuchung nicht als Zuwanderer gewertet. Sie sind häufig schon lange in Deutschland.