Rheinische Post Kleve

Presserat-Leitlinien zum Schutz vor Diskrimini­erung

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BERLIN (dpa) Der Deutsche Presserat hat nach langen Diskussion­en Leitsätze zur Nennung der Herkunft von Straftäter­n in der Berichters­tattung veröffentl­icht. Sie sollen die Regeln aus der Richtlinie 12.1 im Kodex ergänzen, teilte der Presserat mit. „Die Leitsätze sollen Entscheidu­ngshilfen für die Anwendung der Regeln im Redaktions­alltag geben“, so Sprecher Manfred Protze. Ende März wurde die Richtlinie überarbeit­et, nach der die Zugehörigk­eit von Straftäter­n oder Verdächtig­en etwa zu einer zu ethnischen oder religiösen Minderheit nun nur erwähnt werden soll, wenn ein begründete­s öffentlich­es Interesse daran besteht. Als Beispiele dafür nennt der Presserat, wenn eine besonders schwere oder in ihrer Dimension außergewöh­nliche Straftat vorliege wie bei einem Terroransc­hlag oder wenn die Biografie des Täters von Bedeutung sei, zum Beispiel wenn ein Flüchtling straffälli­g wird und bereits vergleichb­are Straftaten begangen habe.

„Diese Leitlinien sind nicht in Stein gemeißelt“, sagte Protze. Sie würden nach Erfahrunge­n im Alltag auch weiter entwickelt. Unveränder­t bleibe das Ziel des Presserats, das Risiko diskrimini­erender Nebenwirku­ngen in der Berichters­tattung zu begrenzen, ohne den Anspruch der Öffentlich­keit auf wahrheitsg­emäße und sachgerech­te Unterricht­ung zu verringern. INFO Die Leitsätze finden sich auf www.presserat.de

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