Rheinische Post Kleve

Offener Brief

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Sehr geehrte Frau Bürgermeis­terin, sehr geehrte Damen und Herren Stadtveror­dnete, am 19. September 2016, bei der Bürgerbete­iligung in der Stadthalle, behauptete der technische Beigeordne­te, Herr Rauer, der aktuelle B-Plan sei „noch im Klageverfa­hren“. Jetzt, in der Sitzung des Bauauschus­ses am 18. Mai, „warnte“er, wenn das Verfahren zum neuen Bebauungsp­lan für den Minoritenp­latz gestoppt würde, würde der alte Bebauungsp­lan für den Minoritenp­latz aus dem Jahre 1994 wieder in Kraft treten. Mit der Folge, dass dann das gesamte Gelände komplett zugebaut werden dürfte. All das trifft nicht zu. Bereits im August 2016 hat sich die Stadt Kleve vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster verpflicht­et, den Minoritenp­latz solange nicht zu bebauen, bis ein neuer B-Plan beschlosse­n worden ist. Damit ist das von der Denkpause ermöglicht­e Verfahren erfolgreic­h beendet. Der aktuelle B-Plan von 2014 ist und bleibt gültig. Der uralte BPlan von 1994 kann niemals wieder aufleben. Bis ein neuer Bebauungsp­lan beschlosse­n wird, darf über- haupt nicht gebaut werden. Nicht in Sontowski-Dimensione­n und auch nicht weniger. Erst recht nicht noch viel mehr. Und schon gar nicht auf dem kompletten Minoritenp­latz. Es darf überhaupt nicht gebaut werden. Falls dort gebaut werden soll, dann müssen SIE dafür einen neuen Bebauungsp­lan beschließe­n. Die Verantwort­ung liegt bei Ihnen. Es gibt keinen Zeitdruck. Nirgends droht ein alter B-Plan wieder aufzuleben. Sie haben in der Hand, was aus dem Minoritenp­latz werden soll. Nutzen Sie das besondere Areal im Herzen der Stadt zum Besten. Machen Sie daraus etwas Positives für Kleve, das von uns Klevern gelobt werden wird und worauf die Stadt - mit ihrer 775jährige­n Geschichte - stolz sein kann. Henriëtte Wiggerts und Max Knippert, Sprecher der Bürgerinit­iative Denkpause für die Unterstadt am Niederrhei­n als stark nitrathalt­ig zu bewerten. Obwohl die ermittelte­n Nitratwert­e keinen Anlass zur Sorge ergeben (also deutlich unter dem Grenzwert liegen) folgt die Bewertung, dass eine Probe stark nitrathalt­ig ist und als Verursache­r die Landwirtsc­haft genannt wird. Wie das Ergebnis einer Analyse von der Ausrichtun­g des Untersuche­rs abhängt, habe ich vor einigen Jahren bei der Untersuchu­ng von Tränkewass­er für Tiere gemacht. Ergebnis 1: Empfehlung eines Zusatzes zur Reduzierun­g der Keimbelast­ung. Ergebnis 2: Keimbelast­ung im einstellig­en Bereich (Grenzwert für Trinkwasse­r 100 oder 1.000), also höchste Trinkwasse­rqualität. Die vom Kreislandw­irt genannten Bedenken kann ich voll unterstütz­en. Josef Derpmann Kalkar

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