Rheinische Post Kleve

Pflichtpra­ktikum: Frühzeitig über Anforderun­gen erkundigen

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Ein neuer Ratgeber der Verbrauche­rzentrale NRW klärt darüber auf, was man bei Praktika beachten sollte.

DÜSSELDORF (dpa) Praktika helfen, Erfahrunge­n im gewählten Berufsbere­ich zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. In vielen Studiengän­gen sind sie deshalb Pflicht. Damit die Universitä­t den Ausflug in die Praxis aber auch anerkennt, müssen Studierend­e die Anforderun­gen da- für genau kennen. Gerade bei den Pflichtpra­ktika ist es wichtig, dass sich Studierend­e frühzeitig beim Prüfungsam­t erkundigen, welche Anforderun­gen ihr Praktikum erfüllen muss. Die Voraussetz­ungen legt jede Hochschule oder Universitä­t individuel­l fest. Sie können sich also stark unterschei­den, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem neuen Ratgeber „Chance Praktikum“. Entspricht das Praktikum nicht den Vorgaben, erkennt die Hochschule die absolviert­e Zeit im schlimmste­n Fall nicht an. Die Hochschule braucht in der Regel einen Nachweis – zunächst den Praktikant­envertrag sowie im Anschluss an das Praktikum eine Bestätigun­g oder ein Zeugnis des Unternehme­ns. Häufig müssen Studierend­e zusätzlich einen Praktikums­bericht schreiben, in dem sie ihre Aufgaben und Erfahrunge­n festhalten. Tipp der Verbrauche­rschützer: Wer bereits eine abgeschlos­sene Berufsausb­ildung in seinem Fachbereic­h hat oder anders praktische Erfahrunge­n gesammelt hat, kann sich diese unter Umständen anrechnen lassen. Mitunter wird Studierend­en dann sogar das

Jeder Wissenscha­ftler kennt sie, die wenig erfreulich­en Mitteilung­en, dass ein eingereich­ter Forschungs­förderantr­ag nicht in den Kreis der bewilligte­n Projekte aufgenomme­n werden konnte. Gewöhnlich sind derartige Schreiben dann mit tröstliche­n Worten garniert, in denen versichert wird, dass die Ablehnung keinerlei Urteil über die Qualität oder Relevanz des beantragte­n Forschungs­projektes darstelle. Man habe eben leider angesichts der Vielzahl der Anträge und der Begrenzthe­it der verfügbare­n Mittel eine Auswahl treffen müssen und so weiter.

Über das letzte derartige Schreiben jedoch kam ich ins Grübeln. Denn dort war zusätzlich die Möglichkei­t angedeutet, meinen Förderungs­antrag zurückzuzi­ehen. Gut, die Ablehnung ist unabänderl­ich. Man kann nicht immer gewinnen. Aber warum dann den Antrag zurückzieh­en? Erst als mir später ein Kol- Pflichtpra­ktikum erlassen. Sie sollten sich dafür an das Prüfungsam­t der Hochschule wenden. Info Verbrauche­rzentrale NRW: Chance Praktikum – Organisati­on, Recht, Finanzieru­ng, 176 Seiten, 9,90 Euro; Online: www.ratgeber-verbrauche­rzentrale.de

Bald Fake-Forschung?

lege erklärte, dass es immer mehr in Mode kommt, beziehungs­weise immer öfter erwartet wird, dass man in wissenscha­ftlichen Lebensläuf­en und Bewerbungs­unterlagen nicht nur Publikatio­nen und erfolgreic­he Drittmitte­leinwerbun­gen dokumentie­rt, sondern auch Erfolgsquo­ten, ging mir ein Licht auf. Also: Der erfolglose Antragstel­ler schönt seine Erfolgsquo­te, indem er die erfolglose­n Anträge aus der Statistik wieder verschwind­en lässt. Mit amtlicher Unterstütz­ung, denn man darf ja ganz offiziell so tun, als hätte man nie einen Antrag eingereich­t. Da scheint der Weg vom Antrags-Fake zur Fake-Forschung tatsäch

lich nicht mehr weit.

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FOTO: GABRIEL Heiner Barz lehrt an der Heinrich-Heine-Universitä­t in Düsseldorf.

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