Pflichtpraktikum: Frühzeitig über Anforderungen erkundigen
Ein neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW klärt darüber auf, was man bei Praktika beachten sollte.
DÜSSELDORF (dpa) Praktika helfen, Erfahrungen im gewählten Berufsbereich zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. In vielen Studiengängen sind sie deshalb Pflicht. Damit die Universität den Ausflug in die Praxis aber auch anerkennt, müssen Studierende die Anforderungen da- für genau kennen. Gerade bei den Pflichtpraktika ist es wichtig, dass sich Studierende frühzeitig beim Prüfungsamt erkundigen, welche Anforderungen ihr Praktikum erfüllen muss. Die Voraussetzungen legt jede Hochschule oder Universität individuell fest. Sie können sich also stark unterscheiden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem neuen Ratgeber „Chance Praktikum“. Entspricht das Praktikum nicht den Vorgaben, erkennt die Hochschule die absolvierte Zeit im schlimmsten Fall nicht an. Die Hochschule braucht in der Regel einen Nachweis – zunächst den Praktikantenvertrag sowie im Anschluss an das Praktikum eine Bestätigung oder ein Zeugnis des Unternehmens. Häufig müssen Studierende zusätzlich einen Praktikumsbericht schreiben, in dem sie ihre Aufgaben und Erfahrungen festhalten. Tipp der Verbraucherschützer: Wer bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in seinem Fachbereich hat oder anders praktische Erfahrungen gesammelt hat, kann sich diese unter Umständen anrechnen lassen. Mitunter wird Studierenden dann sogar das
Jeder Wissenschaftler kennt sie, die wenig erfreulichen Mitteilungen, dass ein eingereichter Forschungsförderantrag nicht in den Kreis der bewilligten Projekte aufgenommen werden konnte. Gewöhnlich sind derartige Schreiben dann mit tröstlichen Worten garniert, in denen versichert wird, dass die Ablehnung keinerlei Urteil über die Qualität oder Relevanz des beantragten Forschungsprojektes darstelle. Man habe eben leider angesichts der Vielzahl der Anträge und der Begrenztheit der verfügbaren Mittel eine Auswahl treffen müssen und so weiter.
Über das letzte derartige Schreiben jedoch kam ich ins Grübeln. Denn dort war zusätzlich die Möglichkeit angedeutet, meinen Förderungsantrag zurückzuziehen. Gut, die Ablehnung ist unabänderlich. Man kann nicht immer gewinnen. Aber warum dann den Antrag zurückziehen? Erst als mir später ein Kol- Pflichtpraktikum erlassen. Sie sollten sich dafür an das Prüfungsamt der Hochschule wenden. Info Verbraucherzentrale NRW: Chance Praktikum – Organisation, Recht, Finanzierung, 176 Seiten, 9,90 Euro; Online: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
Bald Fake-Forschung?
lege erklärte, dass es immer mehr in Mode kommt, beziehungsweise immer öfter erwartet wird, dass man in wissenschaftlichen Lebensläufen und Bewerbungsunterlagen nicht nur Publikationen und erfolgreiche Drittmitteleinwerbungen dokumentiert, sondern auch Erfolgsquoten, ging mir ein Licht auf. Also: Der erfolglose Antragsteller schönt seine Erfolgsquote, indem er die erfolglosen Anträge aus der Statistik wieder verschwinden lässt. Mit amtlicher Unterstützung, denn man darf ja ganz offiziell so tun, als hätte man nie einen Antrag eingereicht. Da scheint der Weg vom Antrags-Fake zur Fake-Forschung tatsäch
lich nicht mehr weit.