Rheinische Post Kleve

Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

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Meldung bei der Arbeitsage­ntur ist nur in Einzelfäll­en nötig. Informatio­nen gibt es bei der Familienka­sse.

KREIS KLEVE (RP) Bald endet für viele Abiturient­en die Schule. Oft sind die Eltern verunsiche­rt, wie es mit der Zahlung des Kindergeld­es weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? „Die Meldung bei der Arbeitsage­ntur ist nur in Einzelfäll­en notwendig“, sagte der Leiter der Familienka­sse NRW Nord, Lutz M. Cebulla.

Eine Meldung ist nicht erforderli­ch, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildung­sabschnitt (Berufsausb­ildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbi­ldung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrech­ung unverschul­det etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildung­s- oder Studienpla­tz wartet und die entspreche­nde Bewerbung für den Ausbildung­soder Studienpla­tz nachweisen kann.

Kann sich das Kind noch nicht bewerben, zum Beispiel weil das Bewerbungs­verfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftlic­he Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist grundsätzl­ich immer, die Pläne des Kindes nach dem Ende der Schulzeit schriftlic­h mitzuteile­n. Die dafür vorgesehen­en Formulare (zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildung­s- oder Arbeitspla­tz) stehen unter www.familienka­sse.de bereit. Selbstvers­tändlich können Eltern sich auch telefonisc­h informiere­n: Die Familienka­sse ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr (gebührenfr­ei) erreichbar unter der Telefonnum­mer 0800 4555530.

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