Haftstrafen wegen Beihilfe verhängt
Cannabis-Plantage in Goch: 35-jähriger Kranenburger für sechs Jahre in Haft.
GOCH/KLEVE Ein 35-jähriger Mann aus Kranenburg und ein 54-jähriger Mann aus Polen sind gestern am Klever Landgericht wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Im Februar hatte ein Sondereinsatzkommando der Polizei eine Gewerbehalle des 35-Jährigen an der Kettelerstraße in Goch gestürmt und dort eine Marihuanaplantage entdeckt. Der 54jährige Mitangeklagte soll in der Halle gelebt und die Plantage bewacht haben, so das Urteil.
Der 35-Jährige, der von der 2. großen Strafkammer zu sechs Jahren Haft verurteilt worden ist, hatte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Gegen Ende der Beweisaufnahme erklärte er dann, er habe die Räumlichkeiten an einen nicht näher bekannten Mann vermietet – im Wissen, dass dort eine Marihuanaplantage betrieben werden soll. Mit Aufzucht, Handel und Vertrieb habe er jedoch nichts zu tun gehabt, lediglich 900 Euro bar monatlich für die Vermietung des Hallenbereichs erhalten.
Der 54-jährige Angeklagte aus Polen wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte zuvor erklärt, dass er zwar im Gegenzug für Hilfsarbeiten in der Halle des Mitangeklagten leben durfte, jedoch nicht über den Betrieb einer Marihuanaplantage informiert gewesen sei. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Gerhard van Gemmeren glaubte dem 54-jährigen jedoch nicht: Eine nicht eingeweihte Person würde bei einer zufälligen Entdeckung der Anlage ein zu hohes Sicherheitsrisiko für einen Betreiber darstellen. „Aufgabe des Angeklagten war es, die Anlage abzusichern und gegebenenfalls Alarm zu schlagen“, so van Gemmeren.
Dem SEK-Einsatz Anfang Februar war ein anonymer Hinweis vorausgegangen. Beim Eindringen in die Halle mussten die Beamten zunächst einen aggressiven Hund erschießen. Anschließend entdeckten sie in mehreren Räumen die Plantageanlage, die ein erfahrener Kripobeamter im Zeugenstand als „hochprofessionell“bezeichnete. 1 760 Pflanzen blühten unter 1 000 Watt starken Speziallampen, ein mit Zeit- schaltuhr gesteuertes System sorgte für die Bewässerung der Pflanzen. Um den hohen Energie- und Wasserverbrauch der schätzungsweise knapp 100 000 Euro teuren Anlage zu verschleiern, hatten die Betreiber zudem die Zähler überbrückt.
Wer hinter der Installation und dem Betrieb der Anlage steckt, konnte die Kammer gestern nicht feststellen, ebenso wie die Anzahl der Ernten. Zwar erklärte der 35jährige Angeklagte, ein Mann namens Philipp mit polnischem Kennzeichen und Berliner Nummernschild habe ihn kontaktiert. Identifizieren konnte der Kranenburger seinen ehemaligen Mieter jedoch nicht.
Die Strafkammer geht davon aus, dass die beiden Angeklagten nur eine „untergeordnete Rolle“in dem Betrieb spielten.