Rheinische Post Kleve

Gericht spricht 29-jährigen LVR-Patienten nach Übergriffe­n frei

-

KLEVE (maxk) Der 29-jährige Hildener, der sich vor dem Klever Landgerich­t wegen des Vorwurfs der mehrfachen Körperverl­etzung verantwort­en musste, ist freigespro­chen worden. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Mann als Patient der LVR-Klinik in BedburgHau im Zeitraum von Dezember 2014 bis Juli 2015 vier Mal andere Patienten und Pfleger geschlagen oder gewürgt hat. Dass es letzten Endes zu diesem milden Urteil kam, ist laut Gericht der Tatsache geschuldet, dass der Mann geistig behindert ist, eine schwere Intelligen­zminderung aufweist und daher nicht schuldfähi­g sei.

Ein vom Gericht bestellter psychiatri­scher Gutachter schilderte in der gestrigen Verhandlun­g, dass der 29Jährige ein kindlich-naives Verhal- ten an den Tag legt. „Im Gespräch hatte ich den Eindruck, mit einem Sechs- bis Achtjährig­en zu sprechen“, sagte der Gutachter. Ähnlich verhalte es sich bei den geistigen Fähigkeite­n des Mannes: „Er weist Schulkennt­nisse eines Fünft- bis Sechstkläs­slers auf.“Darüber hinaus sei es ihm nicht möglich, Frustratio­nszustände anders als durch zum Teil gewaltsame­s Verhalten zu lösen. Der Gutachter resümierte, dass sämtliche Prognosen auf eine Besserung negativ seien. „Es ist davon auszugehen, dass die Ausbrüche auch in Zukunft wieder auftreten werden“, sagte er.

Genau deshalb ordnete das Gericht auch eine fünfjährig­e Bewährungs­phase an. Sollte der 29-Jährige in dieser Zeit noch einmal gewalttäti­g werden oder seine Medikament­e nicht nehmen, wird er zwangsweis­e in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht. Den auf den ersten Blick bestehende­n Widerspruc­h zwischen Freispruch auf der einen und einer Bewährung auf der anderen Seite erklärt Gerichtssp­recher Alexander Lembke damit, dass der Mann wegen der Schuldunfä­higkeit nicht verurteilt werden könne, das Gericht aber offenbar eine Gefahr für die Allgemeinh­eit sah und dementspre­chend eine Unterbring­ung auf Bewährung angeordnet hat.

Der Freispruch bedeutet indes nicht, dass der Mann auf freiem Fuß ist. Er bleibt aufgrund einer Anordnung aus dem Jahr 2014 weiterhin in einer geschlosse­nen Abteilung in der LVR-Klinik in Bedburg-Hau untergebra­cht und wird dort betreut.

Newspapers in German

Newspapers from Germany