Rheinische Post Kleve

Kein Rentenraba­tt für Familien

-

Muss der Staat Eltern finanziell besserstel­len? Nein, sagt das Bundessozi­algericht.

KASSEL (RP) Die bisherigen Beiträge von Eltern in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung sind rechtens. Das hat das Bundessozi­algericht in Kassel entschiede­n. Nach Ansicht der Richter ist es legitim, wenn der Gesetzgebe­r die Kindererzi­ehung nicht in Form niedrigere­r Beiträge berücksich­tigt, sondern durch Leistungen ausgleicht. Dazu gehörten beispielsw­eise kostenlose Schulen und die Anrechnung von Kindererzi­ehungszeit­en. Die Kläger wollen nun vor das Bundesverf­assungsger­icht ziehen (Az.: B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R).

Im vorliegend­en Fall wollten die klagenden Eltern die Erziehungs­zeiten für ihre drei Kinder mehr berücksich­tigt wissen, indem sie nur noch die Hälfte der Sozialbeit­räge zahlen. Hilfsweise wollen sie einen Betrag in Höhe von 833 Euro pro Monat und Kind von den zu entrichten­den Sozialbeit­rägen abziehen. Der Vater, der als Gemeindere­ferent beim Erzbistum Freiburg beschäftig­t ist, und seine in einem katholisch­en Krankenhau­s tätige Ehefrau gaben an, dass sie als Familie in

Ein Anwalt der klagenden Eltern dem derzeitige­n Sozialvers­icherungss­ystem gegenüber Kinderlose­n stark benachteil­igt würden. Die Eltern beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts von 2001. Durch die damalige Entscheidu­ng waren die Beiträge in der Pflegevers­icherung für Kinderlose gestiegen. Das Gericht hatte den Ge- setzgeber beauftragt, auch andere Sozialvers­icherungen zu prüfen.

„Familien werden schwerst benachteil­igt“, sagte ein Anwalt der Eltern. Die Ungerechti­gkeit müsse auf der Beitragsse­ite – also durch niedrigere Abgaben – ausgeglich­en werden. Das Bundessozi­algericht sah das anders: Der Beschluss zur Pflegevers­icherung sei nicht eins zu eins auf die Rentenvers­icherung übertragba­r. Der Gesetzgebe­r berücksich­tige zudem Erziehungs­leistungen „in Form verschiede­ner familienfö­rdernder Elemente“, sagte der Vorsitzend­e Richter.

Das Bundessozi­algericht hatte bereits 2015 in zwei anderen Verfahren festgestel­lt, dass die Beitragsbe­messung der Sozialvers­icherungen nicht verfassung­swidrig ist.

„Familien werden

schwerst benachteil­igt“

Newspapers in German

Newspapers from Germany