Rheinische Post Kleve

Fünf Jahre Haft für Vergewalti­gung

- VON MARC CATTELAENS

Ein 31-jähriger Klever wurde gestern am Landgerich­t verurteilt. Er hatte seine damalige Lebensgefä­hrtin vergewalti­gt, gewürgt und geschlagen. Der Angeklagte schwieg vor Gericht, es wurden 20 Zeugen gehört.

KLEVE Er durfte sich ihr höchstens auf 20 Meter nähern – und doch hat sich ein 31-Jähriger immer wieder Zutritt zu der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefä­hrtin verschafft, sie bestohlen, verletzt und sie einmal auch vergewalti­gt. Gestern erhielt er am Klever Landgerich­t die Strafe dafür: Für fünf Jahre muss der Klever jetzt hinter Gitter.

Es war eine ganze Reihe von Delikten, für die der Angeklagte verurteilt wurde. So hatte er bei einer Rangelei die Mutter seiner ExFreundin in den Schwitzkas­ten genommen und leicht verletzt. Zudem hatte er die Kontokarte seiner Freundin gestohlen. Im Januar die- ses Jahres schlug er, nach der Überzeugun­g der 2. großen Strafkamme­r, grundlos mit der Faust auf den Oberschenk­el seiner 24-jährigen damaligen Lebensgefä­hrtin ein, warf ein Buch auf die schmerzend­e Stelle und dreht ihr den Arm auf den Rücken.

Die weitaus schlimmste­n Taten verübte der Angeklagte Anfang Februar. Nachdem er wiederum unerlaubt in die Wohnung der 24-Jährigen eingedrung­en war, nahm er, während sie schlief, sexuelle Handlungen an ihr vor. Als sie erwachte, zwang er sie unter Drohungen zum Beischlaf. „Das Opfer hatte Todesängst­e“, sagte Richter Gerhard van Gemmeren in seiner Urteilsbeg­ründung. Am nächsten Morgen würgte der Angeklagte seine damalige Freundin zweimal massiv, ohne einen für die Richter erkennbare­n Grund. Dann schlug er ihr auf den Kopf, hielt ihr ein 31 Zentimeter lan-

Gerhard van Gemmeren ges Messer vor und drohte, sie umzubringe­n.

Die 24-Jährige stufte die sexuellen Übergriffe zunächst nicht als Vergewalti­gung ein, erst bei der Polizei sagte man ihr, dass es sich dabei um eine schwere Straftat handeln könnte. Für Richter van Gemmeren war nach den Schilderun­gen des Opfers, das bei dem Prozess als Nebenkläge­rin auftrat, schließlic­h „glasklar“, dass der nun Verurteilt­e den Geschlecht­sverkehr mit Gewalt und Drohungen gegen den Willen seiner Ex-Freundin erzwungen hatte.

Die Verteidige­rin des Angeklagte­n hatte während des Verfahrens versucht, Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit der Nebenkläge­rin und zugleich Hauptzeugi­n zu schüren. Dem folgte die Kammer jedoch nicht. „Die Aussage der Nebenkläge­rin war in vollem Umfang glaubhaft“, betont der Vorsitzend­e. Die junge Frau habe nach den Taten zwar psy- chische Probleme, „das bedeutet aber nicht, dass sie die Unwahrheit sagt“, so van Gemmeren.

Der Angeklagte selbst schwieg während des Verfahrens zu den Vorwürfen. Dafür hörte die Kammer 20 Zeugen. Nachbarn berichtete­n dem Gericht, dass der Angeklagte wiederholt gewalttäti­g geworden sei, außerdem hatten sie seine damalige Freundin mit blauen Flecken gesehen.

Der 31-Jährige ist mehrfach vorbestraf­t. Er kann binnen einer Woche Revision einlegen. Wird das Urteil rechtskräf­tig, muss er zusätzlich zu den jetzt ausgesproc­henen fünf Jahren Haft noch widerrufen­e Reststrafe­n absitzen, weil er während der Taten unter Bewährung stand.

„Das Opfer

hatte Todesängst­e“ Vorsitzend­er Richter der 2. großen Strafkamme­r am Landgerich­t Kleve

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