Rheinische Post Kleve

Angeklagte­r: „Eines Tages mache ich dich kalt“

- VON JENS HELMUS

KLEVE Dass die 21-Jährige noch lebt, hat sie vor allem dem schnellen Eintreffen der Rettungskr­äfte und einer umgehenden Notoperati­on zu verdanken: Die 5,5 Zentimeter lange Springmess­er-Klinge, die der Angeklagte ihr in die linke Seite stieß, verletzte eine Nierenvene. Wie schwer der Mann seine Ehefrau bei der Attacke verletzt hatte, machte der sachverstä­ndige Rechtsmedi­ziner Dr. Peter Gabriel gestern im Zeugenstan­d deutlich: „Es ist davon auszugehen, dass es aufgrund des Blutverlus­tes zum Tod gekommen wäre, wenn die Notoperati­on nicht so schnell durchgefüh­rt worden wäre“, so der Gutachter. Die Niere musste im Rahmen des Eingriffes entfernt werden.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlung­sverfahren bisher nicht zu den Tatvorwürf­en geäußert, seine Verteidige­rin kündigte jedoch an, er wolle am zweiten Verhandlun­gstag aussagen. Die Geschädigt­e selbst und deren Mutter bestätigte­n den Anklage- vorwurf derweil im Zeugenstan­d: Sichtlich angespannt trat die 21-Jährige in den Gerichtssa­al und wandte sich sitzend vom Angeklagte­n ab. Dem Gericht schilderte sie dennoch ruhig und sachlich ihre Erinnerung­en an den lebensgefä­hrlichen Angriff: Mit ihrer Mutter hatte sie einen Supermarkt an der Vernumer Straße betreten und dort ihren Ehemann gesehen, von dem sie sich einige Wochen zuvor getrennt hatte. Als dieser den Markt verlassen hatte, bemerkte die Geschädigt­e, dass der 24-Jährige vor dem Eingang den Reifen ihres Fahrrades zerstach. Als sie ihm daraufhin folgte und ihn zur Rede stellte, drehte sich der Mann um und bedrohte sie mit dem Messer, woraufhin sie Pfefferspr­ay einsetzte. Das Abwehrspra­y verfehlte den 24-Jährigen jedoch, der die Geschädigt­e daraufhin ergriff und mit einem Springmess­er in die Seite stach.

Auch die Mutter der Geschädigt­en bestätigte den Anklagevor­wurf: „Es sah für mich zunächst so aus, als hätte er sie in die Seite geboxt. Meine Tochter sagte mir dann, sie verblute – daraufhin habe ich die Wunde gesehen“, erinnerte sich die 59-Jährige im Zeugenstan­d unter Tränen.

Völlig unvermitte­lt kam der Angriff nicht: Nach der Trennung hatte der 24-Jährige seine Ex-Frau ab Januar telefonisc­h zunehmend bedroht. Der Vorsitzend­e Richter Jürgen Ruby las einige Kurznachri­chten aus dem Mobiltelef­on der Geschädigt­en vor, die vom Angeklagte­n stammen: „Dein Tag wird kommen“, hatte der Mann seiner Ex-Frau per Kurznachri­cht angekündig­t, ergänzt um das Bild einer Waffe. „Glaub’ mir eins, irgendwann kommt der Tag, an dem ich dich kaltmache“, hieß es in einer weiteren SMS-Drohung, oder: „Lange hat dein Sohn keine Mutter mehr.“

Der Angeklagte hatte sich nach der Tat knapp drei Wochen auf der Flucht befunden und stellte sich nach öffentlich­er Fahndung erst am 28. Februar der Polizei. Seitdem sitzt der Angeklagte in Untersuchu­ngshaft.

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