Rheinische Post Kleve

Air Berlin ist kein Fall für den Steuerzahl­er

- VON GEORG WINTERS VON BIRGIT MARSCHALL VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Die Insolvenz von Air Berlin ist ein Absturz mit Ansage. Der Großaktion­är Etihad hat Milliarden in seine deutsche Tochter gesteckt, aber ein schlüssige­s Konzept für die Sanierung hat er auch nicht präsentier­en können. Hohe Verluste über Jahre, ein milliarden­schwerer Schuldenbe­rg – das Desaster war absehbar. Am Ende haben die Araber nichts anderes getan, als die Verantwort­ung für ihr Eigentum bei der deutschen Politik abzuladen. Das ist schlechter Stil.

Die Bundesregi­erung darf bei Air Berlin nun keinen ordnungspo­litischen Fehler machen. Natürlich macht es in den Sommerferi­en Sinn, einen Überbrücku­ngskredit mit einer Bundesbürg­schaft abzusicher­n. Vermutlich kann nur diese Rettungsak­tion ein Flughafen-Fiasko mit massenweis­e gestrandet­en Urlaubern verhindern. Dass der Steuerzahl­er am Ende den Kopf hinhält, darf aber nicht sein. Wenn sich mit Hilfe von Investoren kein tragfähige­s Geschäftsm­odell entwickeln lässt, muss Air Berlin abgewickel­t werden, bei allem Bedauern über Jobverlust und betroffene Mitarbeite­r. Wir können nicht mit dem Finger auf Italien zeigen, wo Banken gegen die Regeln mit Staatsgeld über Wasser gehalten werden, und dann in Deutschlan­d denselben Fehler begehen. BERICHT AIR-BERLIN-INSOLVENZ TRIFFT . . ., TITELSEITE

Aus der Entscheidu­ng des Verfassung­sgerichts lässt sich klar herauslese­n, dass Karlsruhe in den EZB-Anleihekäu­fen nichts anderes als eine verbotene Staatenfin­anzierung sieht, deren Folgen im Ernstfall vor allem deutsche Steuerzahl­er tragen müssten. Damit wird die besonders von Parteien am rechten und linken Rand geäußerte Kritik an der lockeren Geldpoliti­k höchstrich­terlich geadelt.

Für den Euro kann das gefährlich werden. Denn das ohnehin ramponiert­e Ansehen der EZB im größten Mitgliedsl­and wird mit dieser Entscheidu­ng des höchstresp­ektierten Gerichts weiter sinken. Wenn die Bundesbürg­er mehrheitli­ch und dauerhaft mit der EZB-Politik nicht einverstan­den sind, könnte das am Ende auch den Euro selbst infrage stellen.

Rechtlich ist der Beschluss nachvollzi­ehbar. Ökonomisch und politisch gesehen ist er es nicht. Denn die EZB hat durch ihre Anleihekäu­fe verhindert, dass die Euro-Zone in eine Deflation rutscht. Jetzt ziehen Euro-Konjunktur und Inflation wieder an: Die EZB hat erreicht, was sie wollte. Im Herbst muss sie daher den Ausstieg aus dem Programm beschließe­n. BERLIN VERFASSUNG­SGERICHT LÄSST . . ., TITELSEITE

SKritik an EZB geadelt

Zweifelhaf­te Erlaubnis

eit mehr als einem Jahr laufen nun schon die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung gegen einen Heilprakti­ker, der Krebspatie­nten mit einem unzureiche­nden Mittel behandelt haben soll. Im Kreis Viersen darf er deshalb nicht mehr praktizier­en.

So ist es mehr als verwunderl­ich, dass der Nachbarkre­is Wesel ihm erlaubt, weiterhin Patienten zu betreuen. Das mag juristisch sauber sein, moralisch ist es aber inakzeptab­el. Schließlic­h sind im Verlauf der Behandlung­en Patienten gestorben. Ob deren Tod mit den zweifelhaf­ten Präparaten zu tun hat, mit denen der Heilprakti­ker sie behandelt hat, ist noch zu klären. Aber mindestens solange die Ermittlung­en laufen, sollte man ihm keine Erlaubnis zum Praktizier­en erteilen.

Dem Land sind in dem Fall die Hände gebunden. In NRW liegt die Verantwort­ung für vorläufige Maßnahmen zum Gesundheit­sschutz der Bevölkerun­g bei den Kreisen. Mit dieser Kleinstaat­erei muss langsam Schluss sein. Die Landesregi­erung muss in solchen prekären Fällen das letzte Wort haben. BERICHT NRW-MINISTER WILL REGELN . . ., TITELSEITE

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