Air Berlin ist kein Fall für den Steuerzahler
Die Insolvenz von Air Berlin ist ein Absturz mit Ansage. Der Großaktionär Etihad hat Milliarden in seine deutsche Tochter gesteckt, aber ein schlüssiges Konzept für die Sanierung hat er auch nicht präsentieren können. Hohe Verluste über Jahre, ein milliardenschwerer Schuldenberg – das Desaster war absehbar. Am Ende haben die Araber nichts anderes getan, als die Verantwortung für ihr Eigentum bei der deutschen Politik abzuladen. Das ist schlechter Stil.
Die Bundesregierung darf bei Air Berlin nun keinen ordnungspolitischen Fehler machen. Natürlich macht es in den Sommerferien Sinn, einen Überbrückungskredit mit einer Bundesbürgschaft abzusichern. Vermutlich kann nur diese Rettungsaktion ein Flughafen-Fiasko mit massenweise gestrandeten Urlaubern verhindern. Dass der Steuerzahler am Ende den Kopf hinhält, darf aber nicht sein. Wenn sich mit Hilfe von Investoren kein tragfähiges Geschäftsmodell entwickeln lässt, muss Air Berlin abgewickelt werden, bei allem Bedauern über Jobverlust und betroffene Mitarbeiter. Wir können nicht mit dem Finger auf Italien zeigen, wo Banken gegen die Regeln mit Staatsgeld über Wasser gehalten werden, und dann in Deutschland denselben Fehler begehen. BERICHT AIR-BERLIN-INSOLVENZ TRIFFT . . ., TITELSEITE
Aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts lässt sich klar herauslesen, dass Karlsruhe in den EZB-Anleihekäufen nichts anderes als eine verbotene Staatenfinanzierung sieht, deren Folgen im Ernstfall vor allem deutsche Steuerzahler tragen müssten. Damit wird die besonders von Parteien am rechten und linken Rand geäußerte Kritik an der lockeren Geldpolitik höchstrichterlich geadelt.
Für den Euro kann das gefährlich werden. Denn das ohnehin ramponierte Ansehen der EZB im größten Mitgliedsland wird mit dieser Entscheidung des höchstrespektierten Gerichts weiter sinken. Wenn die Bundesbürger mehrheitlich und dauerhaft mit der EZB-Politik nicht einverstanden sind, könnte das am Ende auch den Euro selbst infrage stellen.
Rechtlich ist der Beschluss nachvollziehbar. Ökonomisch und politisch gesehen ist er es nicht. Denn die EZB hat durch ihre Anleihekäufe verhindert, dass die Euro-Zone in eine Deflation rutscht. Jetzt ziehen Euro-Konjunktur und Inflation wieder an: Die EZB hat erreicht, was sie wollte. Im Herbst muss sie daher den Ausstieg aus dem Programm beschließen. BERLIN VERFASSUNGSGERICHT LÄSST . . ., TITELSEITE
SKritik an EZB geadelt
Zweifelhafte Erlaubnis
eit mehr als einem Jahr laufen nun schon die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Heilpraktiker, der Krebspatienten mit einem unzureichenden Mittel behandelt haben soll. Im Kreis Viersen darf er deshalb nicht mehr praktizieren.
So ist es mehr als verwunderlich, dass der Nachbarkreis Wesel ihm erlaubt, weiterhin Patienten zu betreuen. Das mag juristisch sauber sein, moralisch ist es aber inakzeptabel. Schließlich sind im Verlauf der Behandlungen Patienten gestorben. Ob deren Tod mit den zweifelhaften Präparaten zu tun hat, mit denen der Heilpraktiker sie behandelt hat, ist noch zu klären. Aber mindestens solange die Ermittlungen laufen, sollte man ihm keine Erlaubnis zum Praktizieren erteilen.
Dem Land sind in dem Fall die Hände gebunden. In NRW liegt die Verantwortung für vorläufige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei den Kreisen. Mit dieser Kleinstaaterei muss langsam Schluss sein. Die Landesregierung muss in solchen prekären Fällen das letzte Wort haben. BERICHT NRW-MINISTER WILL REGELN . . ., TITELSEITE