Rheinische Post Kleve

Das müssen Air-Berlin-Kunden jetzt wissen

- VON FLORIAN RINKE

DÜSSELDORF Eine Insolvenz sorgt immer für Unruhe, doch wenn es einen der beliebtest­en deutschen Ferienflie­ger mitten in der Urlaubszei­t trifft, ist das eine ganz besonders unglücklic­he Konstellat­ion. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen: Fallen Air-Berlin-Flüge jetzt aus? Die Fluggesell­schaft versichert, dass alle Flüge von Air Berlin und der Tochterges­ellschaft Niki weiter stattfände­n. Gebuchte Tickets bleiben auch weiterhin gültig – und dank eines Kredits der Bundesregi­erung können Kunden vorerst auch neue Tickets buchen. Sollten Kunden ihren Air-Berlin-Flug nun besser stornieren? Nein. Da der Flugbetrie­b nach Angaben von Air Berlin in vollem Umfang fortgeführ­t wird, rät die Verbrauche­rzentrale NRW davon ab, gebuchte Flüge jetzt überstürzt zu stornieren – denn ein Anspruch be- steht nur auf die Erstattung von Steuern und Gebühren und allenfalls eines Teils des Ticketprei­ses. Sind Kunden, die eine Pauschalre­ise gebucht haben und mit Air Berlin fliegen, besser abgesicher­t? Ja, zumindest etwas. Denn grundsätzl­ich gilt: Bei einer Pauschalre­ise muss der Reiseveran­stalter, also beispielsw­eise Tui oder Alltours, für eine Ersatzbefö­rderung sorgen, wenn der Ferienflie­ger nicht abhebt. Und wenn trotzdem Flüge ausfallen? Bei Verspätung­en, Annullieru­ngen oder Nichtbeför­derung haben Kunden gemäß der EU-weit geltenden Fluggastre­chte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädig­ung. Bei einer Insolvenz müssten diese allerdings – wie erwähnt – beim Insolvenzv­erwalter angemeldet werden. Das gilt übrigens nicht nur für die Kunden, die ihren Flug direkt bei Air Berlin gebucht haben, sondern beispielsw­eise auch für Pauschalre­isende. Wie stehen die Chancen, dass Kunden bei einer Insolvenz ihr Geld zurückbeko­mmen, wenn doch Flüge ausfallen? Das ist schwierig zu sagen, aber generell wohl eher schlecht. Laut Verbrauche­rzentrale NRW rangieren die Kunden bei einer Insolvenz in der Regel weit hinten in der Kette der Gläubiger – also beispielsw­eise hinter Banken und Arbeitnehm­ern. Erst wenn deren Forderunge­n gedeckt wären, würden die Fluggäste Geld bekommen.

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