Kalkar live !
Errare humanum est, in errore perservare stultum! [Irren ist menschlich, im Irrtum zu verbleiben, töricht!) – wussten die Römer. NRWSchulbaurichtlinien beschreiben „nur“die Brandschutzvorschriften, alles andere obliegt der Selbstverwaltung der Kommunen! Die Holzvertäfelung der Wände soll von Anbeginn an, die der Decke später zur „Aufhübschung“gemäß Ratsbeschluss vor etwa 20 Jahren angebracht worden sein. Wer hat das genehmigt? Was sagte die Kalkarer Feuerwehr bei turnusmäßigen Begehungen dazu? Protokolle? Am 6.8.2015 (!) hat die Stadt Kalkar eine Pressemitteilung herausgebracht, dass die Stahl- und Holzarbeiten gemäß schriftlicher Gutachten saniert und gegebenenfalls rückgebaut werden müssten. Es gab Nutzungseinschränkungen. Weshalb diese Erkenntnisgewinnung nicht 50 Meter weitergetragen und sich bezüglich Holzdecke in der Aula ausgewirkt hat, bleibt süßes Geheimnis der verantwortlichen Stadtoberen. Dem Vernehmen nach hat es Anfang 2017 eine Begehung wegen der Umgestaltung gegeben, bei der die Brandschutzmängel ein Ergebnis gewesen sein sollen. Überraschend neu? Nix da: Protokoll anfordern! In den beiden Sitzungen (Schulausschuss, Rat), die ich zum Thema erlebt habe, wurde vom Büro Ader (ohne Ausschreibung?) nur vorgetragen, im Rahmen der Leistungsphasen 1-2, gegebenenfalls 3 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), das wäre bis zur Entwurfsplanung. Darüber sollte beraten werden. Eine Ausschreibung von Leistungen sollte erst erfolgen, wenn die Ziele klar und beschlossen waren – macht Sinn,oder? Die Raumplanungen des Büros Ader stehen auf der StadtKalkar-Seite im Internet. Eine reine Katastrophe: Für die Grundschule acht „Betreuungsräume“, für das Gymnasium 17 Klassen, aber 26 Fachräume, für die Realschule bei drei freien Räumen im EG und Aus- baumöglichkeiten für das gesamte alte Grundschulgebäude. Eine notwendige IT- und pädagogische Ertüchtigung ist nicht erkennbar. Wie Kämmerer Jaspers für den Nachtragshaushalt 2017 vorgestellt hat, sollen für die Finanzierung nicht die bereits verfrühstückten 1,4 Mio aus der zweckgebundenen Schulpauschale (Re-Aktivierung über neue Kassenkredite!), sondern aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“akquiriert werden. Dafür muss ein Konzept eingebracht werden: Darüber wird weder breit noch gar nicht diskutiert. Wann die Gelder und in welcher Höhe sie fließen werden, steht noch in den Sternen. Auf jeden Fall nicht zum Herbst 2017, wo also schon erste nicht beschlossenen Arbeiten stattfinden soll(t)en. Auf der Internetseite der Stadt Kalkar liest man bei den Niederschriften auch den „Rüffel“Jaspers an die Ratsleute wegen Überbelastung der Verwaltung: „… ein grundlegendes Misstrauen gegenüber der Verwaltung und ihrer Akteure.“Dieses Beispiel hier ist ein guter Beweis für diese Notwendig- keit. Es muss aber auch die Qualifikation der Ratsleute zu konstruktiver Kritik gefordert werden. Und auch diese wird schmerzlich vermisst. Die Bürgermeisterin ist nach der Gemeindeordnung NRW „Oberkammerfrau“, Kämmerer Jaspers „nur“ein bestellter. Theoretisch sollte sie Ahnung haben. Hat sie aber nicht. Die Verwaltung, das tritt hier deutlich zu Tage, auch nicht. Und die Ratsleute, das ist das schlimmste, haben keinerlei Interesse, sich auch nur ansatzweise zu engagieren. Das ist Kalkar live! Wilfried van Haag, Kalkar