Rheinische Post Kleve

Mann soll Drogen an Minderjähr­ige verkauft haben

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KLEVE (jehe) Am Klever Landgerich­t begann gestern der Prozess gegen einen 32-jährigen Mann, der in umfangreic­he Drogengesc­häfte in Kleve, Goch und Emmerich verstrickt gewesen sein soll.

Laut Anklagesch­rift soll sich der gebürtige Weseler in zwölf Fällen der Abgabe von Betäubungs­mitteln an Minderjähr­ige schuldig gemacht haben. Weiterhin werden dem Angeklagte­n die bewaffnete Beschaffun­g von Betäubungs­mitteln in 23 Fällen sowie bewaffnete­s Handel- treiben zur Last gelegt. Bei einer Wohnungsdu­rchsuchung in Emmerich fanden die Beamten Heroin, Amphetamin, Haschisch und Ecstasy-Tabletten beim Angeklagte­n. Zudem wurden Verkaufspä­ckchen, Feinwaagen, Streckmitt­el sowie zwei griffberei­te Baseballsc­hläger, ein Elektrosch­ocker und weitere Waffen sichergest­ellt. Was auf eine gut organisier­te Tätigkeit als Drogendeal­er hindeutet, ist laut dem Angeklagte­n einfach zu erklären: Er habe sich die Drogen zum Eigen- konsum beschafft – und ein Großeinkau­f auf Vorrat sei nun mal billiger. Wo er die Drogen gekauft hatte, wollte der Angeklagte nicht sagen.

Die Vorwürfe aus der Anklagesch­rift bestreitet der 32-Jährige größtentei­ls – lediglich die einmalige Abgabe eines halben Gramms Marihuana entspreche den Tatsachen. Dass sein Kunde damals minderjähr­ig war, sei ihm bei der Abgabe in seiner damaligen Klever Wohnung nicht bewusst gewesen, erklärte der Angeklagte gestern.

Die Kammer um den Vorsitzend­en Richter Christian Henckel schien jedoch nicht überzeugt zu sein: „Man hat ein wenig den Eindruck, dass es schon eine bekannte Adresse war“, so der Vorsitzend­e.

Als bekannte Adresse hatte auch eine Zeugin die Klever Wohnung in Erinnerung: Als unter 16-Jährige hatte sie den Angeklagte­n dort mit Freunden besucht und dort einen Joint bekommen. „Er war in Kleve bekannt“, so die heute 16-Jährige. „Als was, als toller Fußballer?“, frag- te der Vorsitzend­e. „Nein, wegen Drogen.“Ein weiterer Zeuge erklärte, dass er dem Angeklagte­n einmal Amphetamin für zehn Euro abgekauft hatte.

Zum Abschluss des ersten Verhandlun­gstages trug gestern der sachverstä­ndige Psychiater Jack Kreutz sein Gutachten vor: Von einer vermindert­en Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n sei demnach nicht auszugehen.

Der Prozess wird am 26. September fortgesetz­t.

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FOTO: REICHWEIN Professor Reiner Körfer mit den beiden Dingen, die sein Leben bestimmen: ein Herz und das Logo von Borussia Mönchengla­dbach.

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