„Verpflichtung“
Pacta sunt servandi: Verträge müssen erfüllt werden – alte Römerweisheit. Die Stadt hat also Geld vom Land für Boetzelaer erhalten. Man müsste also in den Bewilligungsbescheid des Landes schauen, ob die Stadt an der Stelle in irgendeiner Form ins Obligo gegangen ist. Gäbe es eine Sicherheitsleistung / Bürgschaft, hätte diese nach § 87 der Gemeindeordnung NRW vom Kreis wohl genehmigt werden müssen. Liegt nicht vor. Aufgrund welcher anderen Konstellation sollte die Stadt zu einer Zahlung an das Land verpflichtet sein? Wie sieht der Landesbewilligungsbescheid aus? Zur Beantwortung reicht meine Intelligenz nicht aus. Aus der Bilanz oder der Haushaltssatzung ist mir ein solcher Posten nicht erinnerlich. Müsste aber auftauchen. Warum sollten sich die Ratsleute einer durch die Bürgermeisterin vorgetragenen Verpflichtung unterwerfen, wenn sie in diese Belange nicht eingebunden waren (Haushaltsrecht des Rates)? Durch solche Machenschaften wird das Haushaltsdefizit Kalkars nicht geringer. Und dann noch die Frage nach der Verantwortlichkeit: Unter welchem Bürgermeister wurde die Vereinbarung mit dem Land eingestielt? Ist die Stadt Mitglied in dem Trägerverein und übt sie so eine gewisse Aufsicht aus? Und: Wusste die jetzige Bürgermeisterin davon – oder hat es der Kämmerer verschwiegen? Die Wackeligkeit von Boetzelaer ist ja nicht erst seit dem 1.9.2017 bekannt. Wilfried van Haag