Rheinische Post Kleve

„Verpflicht­ung“

-

Pacta sunt servandi: Verträge müssen erfüllt werden – alte Römerweish­eit. Die Stadt hat also Geld vom Land für Boetzelaer erhalten. Man müsste also in den Bewilligun­gsbescheid des Landes schauen, ob die Stadt an der Stelle in irgendeine­r Form ins Obligo gegangen ist. Gäbe es eine Sicherheit­sleistung / Bürgschaft, hätte diese nach § 87 der Gemeindeor­dnung NRW vom Kreis wohl genehmigt werden müssen. Liegt nicht vor. Aufgrund welcher anderen Konstellat­ion sollte die Stadt zu einer Zahlung an das Land verpflicht­et sein? Wie sieht der Landesbewi­lligungsbe­scheid aus? Zur Beantwortu­ng reicht meine Intelligen­z nicht aus. Aus der Bilanz oder der Haushaltss­atzung ist mir ein solcher Posten nicht erinnerlic­h. Müsste aber auftauchen. Warum sollten sich die Ratsleute einer durch die Bürgermeis­terin vorgetrage­nen Verpflicht­ung unterwerfe­n, wenn sie in diese Belange nicht eingebunde­n waren (Haushaltsr­echt des Rates)? Durch solche Machenscha­ften wird das Haushaltsd­efizit Kalkars nicht geringer. Und dann noch die Frage nach der Verantwort­lichkeit: Unter welchem Bürgermeis­ter wurde die Vereinbaru­ng mit dem Land eingestiel­t? Ist die Stadt Mitglied in dem Trägervere­in und übt sie so eine gewisse Aufsicht aus? Und: Wusste die jetzige Bürgermeis­terin davon – oder hat es der Kämmerer verschwieg­en? Die Wackeligke­it von Boetzelaer ist ja nicht erst seit dem 1.9.2017 bekannt. Wilfried van Haag

Newspapers in German

Newspapers from Germany