Rheinische Post Kleve

Noch mal in die Fahrschule

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Neulich diskutiert­en Männer darüber, ob sie Frauenpark­plätze in Begleitung einer Frau nutzen dürfen. Eigentlich nein, denn wenn frau in männlicher Begleitung ist, hat sie (hoffentlic­h) einen ritterlich­en Beschützer dabei. Was die Frage aufwarf, wer auf einem Mutter-Kind-Parkplatz stehen dürfe. Müssen Mütter ihre Kinder dabei haben, oder genügt es, wenn sie einfach Mütter sind? Wie weisen sie sich aus? Mit der Ultraschal­l-Aufnahme ihrer Schwangers­chaft? Dürfen auch Väter die Stellplätz­e nutzen? Und wenn – mit oder ohne Kind? Die Herren müssen wohl noch mal in die Fahrschule . . . arue

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