Noch mal in die Fahrschule
Neulich diskutierten Männer darüber, ob sie Frauenparkplätze in Begleitung einer Frau nutzen dürfen. Eigentlich nein, denn wenn frau in männlicher Begleitung ist, hat sie (hoffentlich) einen ritterlichen Beschützer dabei. Was die Frage aufwarf, wer auf einem Mutter-Kind-Parkplatz stehen dürfe. Müssen Mütter ihre Kinder dabei haben, oder genügt es, wenn sie einfach Mütter sind? Wie weisen sie sich aus? Mit der Ultraschall-Aufnahme ihrer Schwangerschaft? Dürfen auch Väter die Stellplätze nutzen? Und wenn – mit oder ohne Kind? Die Herren müssen wohl noch mal in die Fahrschule . . . arue