Möglichst früh in die Betrieben gehen
Wer schon während des Studiums in einem Betrieb Fuß fasst, hat es beim Job-Einstieg leichter, sagen Berufsberater.
KÖLN (dpa) Von wegen Elfenbeinturm: Werkstudenten können die Theorie aus Seminar und Vorlesung gleich praktisch ausprobieren – und haben es dadurch später oftmals leichter beim Berufseinstieg. Denn anders als bei einem regulären Nebenjob geht es hier nicht nur darum, den Lebensunterhalt zu verdienen. Werkstudenten arbeiten meist mehr als nur ein paar Stunden pro Woche und vor allem in einem Job, der inhaltlich etwas mit ihrem Studienfach zu tun hat. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur Arbeit als Werkstudent zusammengetragen. Welcher Werkstudenten-Job ist der richtige? Werkstudenten sollten immer möglichst nah am Studienfach jobben, empfiehlt Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk in Berlin. Im Idealfall knüpft man wertvolle Kontakte. „In einem Bewerbungsgespräch kann man einen zukünftigen Mitarbeiter nie so gut kennenlernen, wie wenn er einige Zeit im Unternehmen gearbeitet hat“, sagt Benjamin Roos, Gründer des Personaldienstleisters Studitemps. Wo gibt es Jobs für Werkstudenten? Jobangebote gibt es etwa an Schwarzen Brettern in den Hochschulen, durch Mund-zu-MundPropaganda, auf Internetportalen oder bei den studentischen Arbeitsvermittlungen der Studentenwerke.
Wunschloses Unglück, folgenlose Bildungsteilnahme, geistlosen Unsinn– das alles hat man schon mal erlebt. Aber sachgrundlose Befristung? Derartiges treibt selbst alte Hasen des Unibetriebs zur Verzweiflung. Eigentlich sind befristete Arbeitsverträge in einer zunehmend auf befristete Projektfinanzierung angewiesenen Hochschullandschaft eine Selbstverständlichkeit. Leider. An die Befristungsregelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes– auch so ein administratives Wortmonster – hat man sich auch schon gewöhnen müssen. Dort ist geregelt, dass wissenschaftliche Mitarbeiter in der Regel nicht länger als sechs Jahre vor und noch einmal sechs Brauche ich einen Arbeitsvertrag? Ja. In jedem Fall sollten Studierende auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, rät Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk. Darin sollten die Anzahl der wöchentlichen Stunden und die Höhe des Verdiensts festgehalten werden. Was steht einem Werkstudenten zu? Auch für Studenten gelten natürlich die gesetzlichen Mindeststandards für Lohnhöhe, Arbeitszeiten, Beginn und Ende der Beschäftigung. „Für Studierende gilt beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro genauso wie der Anspruch auf Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“, sagt Manuela Conte, Bundesjugendsekretärin beim Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Jahre nach der Promotion befristet beschäftigt werden dürfen. Das soll Mitarbeiter vor sogenannten Kettenbefristungen schützen. Weil es aber nicht genügend unbefristete Stellen gibt, bedeutet es faktisch: Schutz vor Befristung durch Entlassung. So stellt man sich ein zeitge-
Wie viel Arbeit darf sein? Wichtig ist vor allem, dass das Studium die Hauptsache bleibt. Dann müssen Werkstudenten keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das heißt: Sie dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. „Ausnahmen von der 20-Stunden-Regelung – etwa in der vorlesungsfernen Zeit, in Abendstunden und an den Wochenenden – sind immer mit der Krankenkasse zu besprechen“, rät Grob. Wie viel darf ein Werkstudent verdienen? Werkstudent kann man unabhängig vom monatlichen Verdienst sein. Für viele Studierende gibt es aber trotzdem Obergrenzen: Mit Bafög gilt beispielsweise eine Hinzuver- mäßes Arbeitsrecht für Hochschulen vor!
Glücklicherweise gibt es aber auch noch ein allgemeines Teilzeitund Befristungsgesetz. Danach liegt ein Sachgrund für die Befristung vor, wenn „der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht“. Klingt einfach, ist aber hochkompliziert. Denn was das genau heißt, ist nicht immer so klar, wie etwa bei einer zeitlich befristeten Schwangerschaftsvertretung. Hinzu kommen feinsinnige Unterscheidungen in Daueraufgaben und vorübergehende Aufgaben (ist beispielsweise die Entwicklung neuer eLearning-Plattformen nicht eigentlich eine Daueraufgabe?). Oder die Frage, ob ein Wissenschaft- dienstgrenze von 450 Euro pro Monat. Auch wer in der Krankenkasse der Eltern familienversichert ist, darf monatlich nicht mehr als 450 Euro mit einem Minijob verdienen. Wie falle ich als Werkstudent auf? Wer seinem Arbeitgeber über das Studium hinaus treu bleiben will, sollte ein paar Regeln beachten. Bei Werkstudenten zählen Motivation, gute Ideen und Verlässlichkeit, sagt Personaler Benjamin Roos. Wer Einsatz zeigt, bekomme aber oft schnell anspruchsvollere Jobs. Zudem sollte der Arbeitgeber mit dem Werkstudenten planen können: Mit Ausnahme der Prüfungszeiten sollte er daher mindestens zwölf, besser 16 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.
Sachgrundlos befristet
ler, der auch Service-Aufgaben (zum Beispiel die Beratung von Studierenden) übernimmt, eher als wissenschaftlicher oder als Verwaltungsmitarbeiter anzusehen ist. Man darf sogar „sachgrundlos befristen“– aber nur unter sehr bestimmten, eigentlich fast nie vorliegenden Bedingungen. Die sachgrundlose Befristung führt in der Hochschulpraxis dann auch oft zur gerichtlich verordneten Entfristung, also zur erfolgreichen Klage auf Dauerbeschäftigung. Ähnlich verzwickt ist sonst wohl nur die Diskussion über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. INFO Professor Heiner Barz lehrt an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.