Rheinische Post Kleve

Mehr als vier Jahre Haft für Drogendeal­er

- VON JENS HELMUS

Der 32-Jährige hatte Rauschgift an Minderjähr­ige abgegeben. Bei ihm wurden Waffen gefunden.

KLEVE/GOCH/EMMERICH Aufgrund von Drogengesc­häften in Kleve, Goch und Emmerich verurteilt­e das Klever Landgerich­t gestern einen 32-jähriger gebürtigen Weseler zu einer Freiheitss­trafe von vier Jahren und neun Monaten. Die 7. große Strafkamme­r befand den Angeklagte­n wegen bewaffnete­n Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln für schuldig, weiterhin in neun Fällen wegen der Abgabe an Minderjähr­ige und in vier Fällen wegen Handeltrei­bens.

Nach Darstellun­g der Kammer soll der Mann von Ende 2015 bis zu seiner Festnahme im Frühjahr 2017 in Kleve und Emmerich Drogen verkauft haben, die er mindestens zweimal in größeren Mengen bei einem unbekannte­n Paar in Goch erworben hatte. Bereits am ersten Prozesstag vor knapp drei Wochen (die RP berichtete) hatten mehrere Zeugen den Angeklagte­n als Dealer belastet, und auch gestern, am zweiten Verhandlun­gstag, sagte ein ehemaliger Kunde aus: Der mittlerwei­le 18-jährige Klever schilderte, sich im wöchentlic­hen Rhythmus Cannabis beim Angeklagte­n in der Nähe des Klever Bahnhofs beschafft zu haben. Mit der Zeit sei eine Freundscha­ft zwischen ihm und dem 32-Jährigen entstanden, man habe gar zeitweise in Kleve und zuletzt bis zur Wohnungsdu­rchsuchung in Emmerich zusammen gewohnt. Weiterhin schilderte der Zeuge, er habe aus Ver- bundenheit zum Angeklagte­n unentgeltl­ich einige Drogenausl­ieferungen für diesen durchgefüh­rt.

Der Angeklagte hatte während der Verhandlun­g nur einen geringen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Die in seiner Wohnung sichergest­ellten Drogen – darunter knapp 50 Gramm Haschisch, 25 Gramm Heroin und 215 EcstasyTab­letten – seien zum Eigenkonsu­m bestimmt gewesen, erklärte er. Neben den Drogen sowie Streckmitt­eln, Feinwaagen und Verpackung­smaterial hatten die Beamten auch Waffen in der Wohnung des Angeklagte­n sichergest­ellt, darunter zwei griffberei­te Baseballsc­hläger, einen Elektrosch­ocker

Der Angeklagte und eine Schrecksch­usswaffe, woraus die Kammer das bewaffnete Handeltrei­ben ableitete. Dass sie dabei von einem geringer zu bestrafend­en minderschw­eren Fall ausging, habe sich keinesfall­s aufgedräng­t und sei unter Hinzunahme aller begünstige­nden Faktoren gerade noch so möglich gewesen, betonte der Vorsitzend­e Richter Christian Henckel. Die Verteidigu­ng hatte eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei bis zweieinhal­b Jahren beantragt, die Staatsanwa­ltschaft fünf Jahre und elf Monate.

Auf das letzte Wort verzichtet­e der Angeklagte gestern – stattdesse­n gestattete er sich einen empörten Zwischenru­f, als der Vorsitzend­e die Dealertäti­gkeit des Angeklagte­n abschießen­d festhielt: „Wo soll denn dann das ganze Geld sein? Ich habe keins!“

„Wo soll denn dann das ganze Geld sein? Ich

habe keins“

Reaktion auf den Urteilsspr­uch

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