Rheinische Post Kleve

Anton Schlecker darf auf eine milde Strafe hoffen

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STUTTGART (gw) Im Strafproze­ss gegen Anton Schlecker könnte Tausenden von Mitarbeite­rn, die 2012 nach der Insolvenz ihren Job verloren, bald die Zornesröte im Gesicht stehen. Denn es sieht so aus, als dürfe der Angeklagte auf eine milde Strafe hoffen. Das Landgerich­t Stuttgart hat eine Liste mit Klagepunkt­en zusammenge­stellt, die Richter Roderich Martis fallenlass­en möchte. Dem Vorhaben kann die Staatsanwa­ltschaft zustimmen, sie muss es nicht. Aber selbst wenn die Ankläger sich verweigern, dürfte das Urteil in diesen Punkten milde ausfallen als erwartet.

Ein Knackpunkt für die Höhe der Strafe ist der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungsun­fähigkeit des SchleckerI­mperiums absehbar gewesen sein könnte. Die Ankläger gingen zuletzt von Oktober 2010 aus, die Anwälte Schleckers pochten auf den April 2011, das Gericht sieht als richtigen Zeitpunkt Ende Januar 2011. Das würde bedeuten, dass Schlecker durch die Begleichun­g von Rechnungen für eine Logistikfi­rma seiner Kinder nicht einen Schaden von elf Millionen, sondern von weniger als einer Million Euro ausgelöst hätte. Damit würde sich der Vorwurf des vorsätzlic­hen Bankrotts gerade mal auf den Februar 2011 beziehen, von einem besonders schweren Fall wäre dann vielleicht auch keine Rede mehr. Das könnte die mögliche maximale Strafe gegen Anton Schlecker auf fünf Jahre halbieren.

Bei Lars und Meike Schlecker geht es um den Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott und Untreue im eigenen Logistik-Unternehme­n, bei dem sie sich angeblich haben Gewinne auszahlen lassen, obwohl die Gesellscha­ft Verluste machte. Ohne Strafe geblieben ist bisher schon Anton Schleckers Ehefrau Christa. Das Verfahren gegen sie wurde Ende Mai gegen Zahlung einer Geldauflag­e von 60.000 Euro eingestell­t. Sie hat damit ziemlich genau das Geld zurückgege­ben, das vor Jahren als Honorar von Konten einer Schlecker-Tochterfir­ma auf ihr Konto geflossen sein soll – für Beratungsl­eistungen, die die Mutter der Schlecker-Kompanie nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft nie erbracht hat.

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FOTO: ALEX TREBUS /PHOTOSELEC­TION Seit sechs Jahren lebt Karl-Theodor zu Guttenberg im selbst gewählten Exil in New York.

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