Höhere Löhne für EU-Arbeitskräfte
Die Reform der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie bringt deutsche Arbeitgeber auf: Sie befürchten weniger Wettbewerb und mehr Bürokratie auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung will der umstrittenen Reform am Montag zustimmen.
BRÜSSEL/BERLIN Die deutsche Wirtschaft protestiert gegen Pläne der EU-Staaten, die Rechte der ins europäische Ausland entsandten Arbeitnehmer deutlich zu verbessern. „Der Vorschlag, die Entsenderichtlinie zu verschärfen, ist in seiner jetzigen Form nicht akzeptabel“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Nach den Plänen soll künftig für alle entsandten Arbeitnehmer nach zwei Jahren automatisch das vollständige Arbeitsrechtsregime des jeweiligen Gastlandes gelten. Zudem sollen entsandte Arbeitnehmer künftig die gleichen Löhne und Gehälter sowie Zulagen wie die dauerhaft Beschäftigten vor Ort erhalten. Auch Reise- und Aufenthaltskosten müssen den entsandten Arbeitskräften erstattet oder auf den Lohn aufgeschlagen werden.
Die Reform der EU-Entsenderichtlinie soll nach zweijährigen, zähen Verhandlungen nun am kommenden Montag im EU-Ministerrat endgültig beschlossen werden. Eine Mehrheit für die Reform ist wahrscheinlich, zumal Deutschland das Projekt des französischen Präsidenten Emmanuel Macron unterstützen wird. Allerdings laufen ost- und mitteleuropäische Staaten Sturm gegen die Reform, weil sie durch die Anhebung der Löhne für die eigenen, nach Westeuropa entsandten Arbeitnehmer Wettbewerbsnachteile befürchten. Die deutsche Wirtschaft schließt sich dieser Kritik an: Durch die Regulierung werde der Wettbewerb um Arbeitskräfte in Europa erheblich beschränkt, argumentiert die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).
Im Vergleich zum bisherigen Recht verbessert die Reform vor allem die Entlohnungsbedingungen für Arbeitskräfte, die aus Ländern mit niedrigerem Lohnniveau stammen. Künftig sollen sie nicht mehr nur ein Anrecht auf den im Gastland geltenden Mindestlohn haben, sondern auf die tarifvertraglich geregelte Entlohnung der örtlichen Stammkräfte. Zudem gilt die Richtlinie künftig nicht mehr nur für Bauarbeiter und Handwerker, sondern für alle entsandten Arbeitnehmer. Sie erhalten nach zwei Jahren die kompletten Rechte des Gastlandes, etwa den gleichen Kündigungsschutz oder Abfindungsrechte.
„Das bewerten wir sehr kritisch“, hieß es in BDA-Kreisen. „Wenn sich das durchsetzt, wäre das eine massive Erschwernis für den europäischen Arbeitsmarkt.“Der Wettbewerb um Fachkräfte würde behindert. Deutsche Firmen hätten künftig erheblich mehr bürokratische Hürden zu nehmen, wenn sie heimische Arbeitskräfte ins Ausland entsenden wollten oder EU-Ausländer im Inland einstellten.
Die Arbeitgeber appellieren an die Bundesregierung, der Reform am Montag nicht zuzustimmen. Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Macron die Unterstützung Deutschlands für sein Prestigeprojekt gegen Lohndumping in der EU schon im Sommer zugesagt. „Deutschland setzt sich in enger Abstimmung mit Frankreich dafür ein, den sozialen Schutz entsandter Arbeitnehmer zu verbessern“, bestätigte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Familienministerin Katarina Barley (SPD), die von der heutigen SPDFraktionsvorsitzenden Andrea Nah-