Reitwegeverordnung ist ein Kompromiss
Ab dem 1. Januar 2018 sollen Reiter in Nordrhein-Westfalen alle geeigneten Waldwege nutzen dürfen. Bisher waren nur extra gekennzeichnete Strecken erlaubt. Im dicht besiedelten Rheinland wird sich für viele Reiter aber nichts ändern.
Eine Leverkusenerin erreicht den Grafenberger Wald mit ihrem Pferd nur, wenn sie es im Hänger dorthin fährt: „Von dem Stall, wo mein Pferd steht, muss ich eineinhalb Kilometer bis zum Reitweg fahren, der 500 Meter lang ist“, sagt Ruth Meissner. Dieses Problem haben viele Reiter: Überall im Land fehlen Verbindungen im Reitwegenetz und in vielen Wäldern müssen die Reiter draußen bleiben oder dürfen sich nur sehr eingeschränkt bewegen. Denn bisher gilt: Geritten werden darf nur auf gekennzeichneten Wegen.
Ab dem 1. Januar 2018 sollen in Nordrhein-Westfalen alle dafür geeigneten Wege im Wald für Reiter freigegeben werden, nicht nur die gekennzeichneten Reitwege. Geeignete Wege sind laut Definition solche, die befestigt und breit genug sind, damit sich die unterschiedlichen Nutzer nicht in die Quere kommen. Das gilt im wesentlichen für Wirtschaftswege. So steht es im neuen Landesnaturschutzgesetz NRW, das bereits im Frühjahr 2016 beschlossen wurde und zum 1. Januar mit Verzögerung in Kraft tritt. Anlass für die Gesetzesänderung war die Unzufriedenheit der Reiterverbände mit der seit 1981 geltenden Regelung. Diese wurde als zu streng kritisiert.
„Wir haben jahrelang um die Liberalisierung der Reitwegeverordnung gekämpft“, sagt der geschäftsführende Vorstand des Pferdesportverbands Rheinland (PSVR), Rolf-Peter Fuß. Er hält die neue Verordnung für einen Fortschritt: „Wir haben das Prinzip umgekehrt. Früher war alles erst einmal verboten, jetzt ist das Reiten im Wald erst einmal grundsätzlich erlaubt. Es sei denn, es wird aus nachvollziehbaren