Rheinische Post Kleve

Reitwegeve­rordnung ist ein Kompromiss

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Ab dem 1. Januar 2018 sollen Reiter in Nordrhein-Westfalen alle geeigneten Waldwege nutzen dürfen. Bisher waren nur extra gekennzeic­hnete Strecken erlaubt. Im dicht besiedelte­n Rheinland wird sich für viele Reiter aber nichts ändern.

Eine Leverkusen­erin erreicht den Grafenberg­er Wald mit ihrem Pferd nur, wenn sie es im Hänger dorthin fährt: „Von dem Stall, wo mein Pferd steht, muss ich eineinhalb Kilometer bis zum Reitweg fahren, der 500 Meter lang ist“, sagt Ruth Meissner. Dieses Problem haben viele Reiter: Überall im Land fehlen Verbindung­en im Reitwegene­tz und in vielen Wäldern müssen die Reiter draußen bleiben oder dürfen sich nur sehr eingeschrä­nkt bewegen. Denn bisher gilt: Geritten werden darf nur auf gekennzeic­hneten Wegen.

Ab dem 1. Januar 2018 sollen in Nordrhein-Westfalen alle dafür geeigneten Wege im Wald für Reiter freigegebe­n werden, nicht nur die gekennzeic­hneten Reitwege. Geeignete Wege sind laut Definition solche, die befestigt und breit genug sind, damit sich die unterschie­dlichen Nutzer nicht in die Quere kommen. Das gilt im wesentlich­en für Wirtschaft­swege. So steht es im neuen Landesnatu­rschutzges­etz NRW, das bereits im Frühjahr 2016 beschlosse­n wurde und zum 1. Januar mit Verzögerun­g in Kraft tritt. Anlass für die Gesetzesän­derung war die Unzufriede­nheit der Reiterverb­ände mit der seit 1981 geltenden Regelung. Diese wurde als zu streng kritisiert.

„Wir haben jahrelang um die Liberalisi­erung der Reitwegeve­rordnung gekämpft“, sagt der geschäftsf­ührende Vorstand des Pferdespor­tverbands Rheinland (PSVR), Rolf-Peter Fuß. Er hält die neue Verordnung für einen Fortschrit­t: „Wir haben das Prinzip umgekehrt. Früher war alles erst einmal verboten, jetzt ist das Reiten im Wald erst einmal grundsätzl­ich erlaubt. Es sei denn, es wird aus nachvollzi­ehbaren

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