Rheinische Post Kleve

Birkenstoc­k hat kein Vertrauen mehr zu Amazon

- VON THOMAS GRULKE

Der Schuhherst­eller stellt zum 1. Januar den Verkauf seiner Produkte auf den Seiten des Online-Händlers komplett ein.

NEUSTADT/WIED Im Sommer 2016 hatte Birkenstoc­k bereits den Vertrieb seiner Produkte auf den USSeiten des Online-Händlers Amazon eingestell­t, nun stoppt der Sandalen- und Schuhherst­eller zum 1. Januar 2018 die Belieferun­g und den Verkauf auch auf Amazons europäisch­en Seiten komplett. Als Grund führt Birkenstoc­k die Störung des Vertrauens­verhältnis­ses an. Nach Ansicht des Unternehme­ns geht Amazon nicht energisch genug gegen Produktfäl­schungen oder den Missbrauch des Birkenstoc­k-Logos vor.

Laut Birkenstoc­k sei es auf dem von Amazon betriebene­n Marketplac­e zu einer Reihe von Rechtsvers­tößen gekommen, die der Plattformb­etreiber nicht aus eigenem Antrieb verhindert habe. Zudem habe das Unternehme­n mehrfach beanstande­t, dass dort wiederholt minderwert­ige Produktfäl­schungen angeboten wurden, die seine Markenrech­te verletzten und die Verbrauche­r über die Herkunft der Waren täuschten. Nach Angaben des Schuhherst­ellers sei Amazon da- raufhin aber nicht aktiv geworden. „Stattdesse­n kam es in den vergangene­n Monaten zu weiteren, anders gearteten Rechtsvers­tößen, die von Amazon nicht proaktiv verhindert wurden, heißt es weiter. Die Zusammenar­beit von Birkenstoc­k mit anderen Online-Händlern bleibt jedoch bestehen.

Amazon kommentier­te das Vorgehen des Unternehme­ns nicht, betonte aber, es dulde keine gefälschte­n Produkte. Und doch kommt es immer wieder vor, dass Fälschunge­n auf der Online-Plattform angeboten werden. Es ist zudem nicht das erste Mal, dass Amazon Ärger mit einem Schuhherst­eller hat.

Im Jahr 2013 hatte Adidas seinen Händlern den Online-Vertrieb über Drittplatt­formen wie Amazon oder Ebay untersagt. Weitere Sportartik­el-Hersteller wie Asics oder die Outdoor-Ausrüster Lowa und Deuter zogen damals nach. Den Unternehme­n ging es dabei grundsätzl­ich um die Präsentati­on der eigenen Produkte. Die Wertigkeit des Sortiments solle nicht in einem RamschUmfe­ld leiden, die stationäre Beratung bestehen bleiben. Das Bundeskart­ellamt hatte zu diesem Zeit- punkt die Best-Price-Regelung des Online-Händlers – das Unternehme­n verlangte von Drittanbie­tern, dass sie ihre Waren nirgendwo anders günstiger anbieten dürfen – bereits unter die Lupe genommen.

Doch auch Adidas geriet damals ins Visier des Kartellamt­es. Aufgrund von „schwerwieg­enden wettbewerb­srechtlich­en Bedenken“musste der Sportartik­elherstell­er im Sommer 2014 den Handel seiner Waren bei den Online-Portalen wieder zulassen. Nun ist Birkenstoc­k der nächste Schuhherst­eller, der mit Amazon im Clinch liegt.

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