Rheinische Post Kleve

Neue Regeln im Zahlungsve­rkehr

- VON GEORG WINTERS

Die neue EU-Richtlinie gilt ab Samstag in Deutschlan­d. Die wichtigste­n Punkte: weniger Gebühren bei Kartenzahl­ungen, mehr Kontoeinsi­cht für Drittanbie­ter, geringere Kundenhaft­ung im Schadenfal­l, mehr Sicherheit für Kontoinhab­er.

DÜSSELDORF Im Zahlungsve­rkehr hat es in den vergangene­n Jahren schon so manche Änderung gegeben. Aber glaubt man Experten, dann waren nur wenige so gravierend wie diejenige, die jetzt in Kraft tritt. „PSD II“heißt das Regelwerk, das etwa eine Milliarde Konten in der Europäisch­en Union betrifft. Seitdem Kredit- und EC-Karte den Markt erobert hätten und zur Jahrtausen­dwende die digitale Überweisun­g möglich geworden sei, habe es keine so einschneid­ende Maßnahme gegeben, heißt es. Worum geht es? Die EU will den Zahlungsve­rkehr billiger, einfacher und sicherer machen. Es sollen mehr Nicht-Banken im Zahlungsve­rkehr mitmischen, was den Wettbewerb in der Branche befördern soll. Dazu hat Brüssel eine Richtlinie geschaffen, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschlan­d gilt das ab Samstag. Kartenzahl­ungen Ab sofort darf kein Aufpreis mehr fällig werden, wenn Kunden beispielsw­eise mit EC- oder Kreditkart­e, mit Überweisun­g und Lastschrif­t im Geschäft oder online bezahlen. Bislang musste es nur ein zumutbares Zahlungsmi­ttel geben, für das keine Kosten anfallen, bei allen anderen waren Gebühren möglich. Kontoeinsi­cht Ein strittiger Punkt bei den Änderungen. Denn die Banken und Sparkassen haben nicht mehr als einzige Zugriff auf die Kontodaten des Kunden. Wenn der zustimmt, gilt das künftig auch für andere Finanzdien­stleister. Das ist deswegen wichtig, weil Anbieter aus der Übersicht über die Geldanlage­n und Kredite des Kunden maßgeschne­iderte Angebote machen können. Der Wettbewerb verstärkt sich also. Wer als Finanzdien­stleister an die Daten des Kunden ran will, braucht aber nicht nur grünes Licht vom Kunden, sondern auch eine Registrier­ung bei der Finanzauf- sicht Bafin. Die Banken kritisiere­n, dass sie umgekehrt keinen Zugriff auf Daten der Finanzdien­stleister hätten; andere sagen, die Preispolit­ik der großen Institute gerate unter Druck. Bankdienst­leistungen könnten also auf Dauer billiger werden. Haftung Noch eine gute Nachricht: Wer mit Bank- oder Kreditkart­e zahlt, der haftet nur noch bis 50 Euro Verlust, wenn was schiefgeht. Bisher lag die Obergrenze bei 150 Euro. Das neue Limit gilt auch beim Online-Banking. Ausnahme von der Regel: Der Kunde hat vorsätzlic­h oder grob fahrlässig gehandelt, dann muss er den kompletten Schaden tragen. Das muss ihm die Bank oder Sparkasse aber nachweisen. Zudem können Kunden verlangen, dass ihnen ein Betrag erstattet wird, der durch eine unautorisi­erte Lastschrif­t vom Konto abgebucht wurde. Diese Möglichkei­l gilt acht Wochen lang. In Deutschlan­d sei dieses Rückgabere­cht aber bereits traditione­ll in den Geschäftsb­edin- gungen der Banken und Sparkassen geregelt. Europaweit gelte es bereits für die Sepa-Basislasts­chrift, so die Zentralban­k. Sicherheit Die EU will Verbrauche­r stärker vor Betrug und unerlaubte­m Kontozugri­ff schützen. Dazu muss sich ein Kontonutze­r stärker als bisher identifizi­eren. Künftig muss er mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Er muss im Besitz einer Girokarte sein, das Passwort für das Konto kennen oder sich über einen Fingerabdr­uck ausweisen. Im Fachvokabu­lar heißt das Zwei-Faktor-Authentifi­zierung. Nur eines dieser drei Merkmale reicht nicht. Die Änderungen treten aber voraussich­tlich erst Mitte 2019 in Kraft. Reservieru­ng Mietwagen-Verleiher oder Hotels blockieren bei Buchungen häufig einen bestimmten Betrag auf der Kreditkart­e von Kunden. Diesem Verfahren muss der Kunden künftig ausdrückli­ch zustimmen.

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