Rheinische Post Kleve

IG Metall überzieht Betriebe mit Warnstreik­s

- VON BIRGIT MARSCHALL UND MAXIMILIAN PLÜCK

Arbeitgebe­r lehnen Teillohnau­sgleich bei Arbeitszei­tverkürzun­g für Schichtarb­eiter kategorisc­h ab.

BERLIN/DÜSSELDORF Vor Beginn der dritten Verhandlun­gsrunde im Tarifstrei­t der Metall- und Elektroind­ustrie am Donnerstag überzieht die IG Metall die Betriebe bundesweit mit Warnstreik­s. In zahlreiche­n Bundesländ­ern wurde gestern stundenwei­se die Arbeit niedergele­gt, darunter auch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Die IG Metall fordert sechs Prozent mehr Geld und für alle 3,9 Millionen Beschäftig­ten die Option, ihre Arbeitszei­t befristet auf 28 Wochenstun­den senken zu können. Schichtarb­eiter, Eltern junger Kinder sowie pflegende Familienan­gehörige sollen einen Teillohnau­s- gleich erhalten, wenn sie ihre Arbeitszei­t reduzieren. Das lehnen die Arbeitgebe­r kategorisc­h ab.

Nachdem vor allem Betriebe im Ostwestfäl­ischen von den Warnstreik­aktionen betroffen waren – darunter derjenige des Arbeitgebe­rPräsident­en Arndt Kirchhoff –, weitet die Gewerkscha­ft die Aktionen heute auf ganz NRW aus. Rund 80 Betriebe sollen von Streiks betroffen sein, darunter erstmals auch Unternehme­n im Rheinland wie die großen Aluminium-Werke Alu Norf in Neuss und Hydro in Grevenbroi­ch.

Beobachter gehen davon aus, dass nicht nur beim Lohnzuwach­s eine schnelle Lösung möglich wäre. Auch bei der geforderte­n vorübergeh­enden Arbeitszei­tabsenkung von 35 auf 28 Wochenstun­den dürf- ten die Arbeitgebe­r mitgehen – vorausgese­tzt, die IG Metall kann belegen, dass dies nicht dazu führen wird, dass sich das Arbeitsvol­umen weiter reduziert. Ein denkbarer Weg wäre die sogenannte Quotenrege­lung: Die Tarifvertr­äge für die Beschäftig­en der Metall- und Elektroind­ustrie sehen schon heute vor, dass je nach Tarifgebie­t zwischen 13 und 18 Prozent aller Beschäftig­ten eines Betriebs über die regelmäßig­e Arbeitszei­t von 35 Stunden hinaus bis zu 40 Stunden arbeiten können. Würde diese Quote erhöht, könnte die wegbrechen­de Arbeit ausgeglich­en werden.

Größter Streitpunk­t ist der für bestimmte Gruppen geforderte Teillohnau­sgleich, wenn sie ihre Arbeitszei­t verkürzen. Die Arbeitgebe­r bezeichnet­en dies als „Sprengsatz für die Tarifrunde“. Zudem hat Gesamtmeta­ll ein Rechtsguta­chten bei einem Münsterane­r Arbeitsrec­htsprofess­or in Auftrag gegeben, das belegt, dass eine solche Forderung rechtswidr­ig sei. Nach Ansicht von Gesamtmeta­ll würden Beschäftig­te benachteil­igt, die bereits in Teilzeitjo­bs arbeiten und keinen Lohnausgle­ich erhalten. Die Teilzeitbe­schäftigte­n könnten vor Gericht auf Gleichbeha­ndlung klagen. Der Geschäftsf­ührer des Verbandes Metall NRW, Luitwin Mallmann, sagte jedoch: „Wir sind nach wie vor zu vernünftig­en Gesprächen bereit.“

Beide Seiten sind an einer schnellen Einigung interessie­rt. So stehen beispielsw­eise für die IG Metall im März die Betriebsra­tswahlen an.

Newspapers in German

Newspapers from Germany