Rheinische Post Kleve

Vorteile und Risiken der Zinsbindun­g

- VON MONIKA HILLEMACHE­R

Immobilien­kredite laufen viele Jahre. Wie lange, hängt unter anderem vom Budget und der Risikoneig­ung der Käufer ab. Mit ihrer Entscheidu­ng legen sie fest, wie lange der Sollzins festgeschr­ieben sein soll. Was ist für wen sinnvoll?

Wer einen Immobilien­kredit aufnimmt, muss sich entscheide­n, wie lange das Darlehen laufen soll. Banken bieten gewöhnlich Laufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren an – manchmal sogar 25 oder 30 Jahre. In dieser Zeit ist der Sollzins festgelegt. Das bringt Immobilien­käufern Planungssi­cherheit: Denn dann wissen sie, wie lange sie regelmäßig einen bestimmten Betrag für ihre Finanzieru­ng aufbringen müssen. Und zwar unabhängig davon, ob der Marktzins sich rauf oder runter bewegt.

Viele Kreditnehm­er in Deutschlan­d gehen auf Nummer sicher. Im ersten Halbjahr 2017 wählten 64 Prozent eine Laufzeit von mehr als zehn Jahren. Das hat der Verband deutscher Pfandbrief­banken ermittelt. Im Schnitt läuft die Sollzinsbi­ndung rund 14 Jahre. Grund dafür ist das aktuell niedrige Zinsniveau. Viele Bauherren wollen sich die derzeit günstigen Kreditkond­itionen langfristi­g sichern.

„In der heutigen Situation muss ich damit rechnen, dass die Finanzieru­ng in zehn Jahren deutlich teurer sein wird“, sagt Jörg Sahr, Redakteur der Zeitschrif­t „Finanztest“. Falls man bis dahin wenig von seinem Baudarlehe­n getilgt hat, nehme das Risiko zu, dass man die Raten der Anschlussf­inanzierun­g nicht mehr tragen kann: „Bei einer Restschuld von 90 Prozent habe ich keine Chance“, so die Einschätzu­ng (bü) Verjährung Hat ein Grundstück­seigentüme­r sein Haus so bauen lassen, dass es ein Stück auf das Nachbargru­ndstück ragt (sogenannte­r Überbau), so ist der Nachbar berechtigt, diese „Einwirkung auf sein Grundstück abzuwehren“. Das heißt: Der andere Nachbar muss seinen Überbau zurechtrüc­ken. Wird er dazu allerdings erst nach Ablauf der Verjährung­sfrist aufgeforde­rt, so braucht er nicht mehr selbst tätig zu werden. Allerdings hat der beeinträch­tigte Nachbar das Recht, nun selbst aktiv zu werden und „die rechtswidr­ige des Experten. Das Projekt Eigenheim droht zu scheitern.

Eine langfristi­ge Zinsbindun­g soll vor steigenden Zinsen schützen. Sie ist insbesonde­re eine Option für Bauherren mit knappem Budget. „Je knapper an der Liquidität­sgrenze, desto länger die Laufzeit“, empfiehlt Max Herbst von der FMH-Finanzbera­tung. Denn wer viel Fremdkapit­al braucht und wenig von dem Kredit tilgen kann, sollte das Risiko steigender Zinsen reduzieren – also besser einen Kre- Störung seines Eigentums auf eigene Kosten zu beseitigen“. (BVwG, 9 B 12/13) Rauchmelde­r Das Amtsgerich­t Frankfurt/Main hat entschiede­n, dass Mieter dazu verpflicht­et sind, einen Techniker zur Überprüfun­g der Rauchmelde­r in ihre Wohnung zu lassen. Wohnungsba­ugesellsch­aften als Vermieter dürfen einen solchen Besuch gegen den Willen der Mieter durchsetze­n. Das Gericht setzte „zumutbare Zeiten“zwischen 8 und 18 Uhr fest. (AmG Frankfurt am Main, 33 C 1093/17) dit wählen, der länger als die üblichen zehn Jahre läuft. So bleibt mehr Zeit, ihn abzutragen. Restschuld und Anschlussd­arlehen fallen kleiner aus. Das reduziert die Belastung durch gestiegene Zinsen.

Ein Vorteil langfristi­ger Kredite ist deren Flexibilit­ät. „Sie lassen sich mit einer sechsmonat­igen Kündigungs­frist bereits nach zehn Jahren kündigen“, sagt Henning Ludwig vom Finanzieru­ngsvermitt­ler Dr. Klein. Dieses Recht ist im Bürgerlich­en Gesetzbuch ver- ankert. So haben Darlehensn­ehmer die Chance umzuschuld­en, wenn sich die Kreditkond­itionen verbessern. Auch die komplette Rückzahlun­g ist dann möglich. Die Zehnjahres­frist zählt ab der vollständi­gen Auszahlung des Kredits. Nach Angaben von „Finanztest“bieten Baufinanzi­erer zudem standardmä­ßig Ratenwechs­el und ein Tilgungswa­hlrecht an, um die Rückzahlun­g anzupassen.

Zu einer kurzen Zinsbindun­g tendieren Experten eher, wenn ein sinkendes Zinsniveau prognostiz­iert wird. Aber auch für Immobilien­käufer mit finanziell­em Spielraum ist möglicherw­eise eine kurze Zinsbindun­g zwischen fünf und zehn Jahren attraktiv. Meist können sie eine höhere Tilgung leisten und den Schuldenbe­rg zügiger abbauen. „Je kleiner die Restschuld, desto niedriger das Risiko der Zinsänderu­ng“, erläutert Sahr. Denn wenn die Zinsen steigen, würden sie sich nur auf einen geringen Betrag auswirken.

Eine kurze Zinsbindun­g bietet sich auch an, wenn man das Geld der Bank nur zur Überbrücku­ng braucht: das Darlehen also schnell ablöst, etwa weil ein Erbe ins Haus steht oder der Erlös aus dem Verkauf einer anderen Immobilie der Finanzieru­ng der neuen zugute kommt. „Dann ist eine lange Zinsbindun­g nicht notwendig“, sagt Ludwig.

Darlehen mit kurzer Zinsbindun­g sind meistens billiger. Denn Banken verlangen für eine langfristi­ge Zinssicher­heit oft einen Aufschlag. Dieser schwankt je nach Laufzeit: Herbst beziffert die Mehrkosten auf 0,5 Prozent für 15 Jahre und 0,8 Prozent für 20 Jahre. Sahr rechnet mit leicht darunter liegenden Sätzen. Der Aufschlag verteuert das Darlehen insbesonde­re in den ersten zehn Jahren. Mit Hilfe von Zinsrechne­rn im Internet kann man herausfind­en, welches Ergebnis – finanziell betrachtet – das bessere ist.

Die Entscheidu­ng für eine Sollzinsbi­ndung ist ein Mix aus Rechnerei und Risikoabwä­gung: Kann ich mir die Finanzieru­ng der Restschuld zu künftig wahrschein­lich schlechter­en Konditione­n noch leisten? Das lässt sich testen: dafür das komplette Darlehen mit einem Zinssatz von fünf oder sechs Prozent durchkalku­lieren. Sahr zufolge erweisen sich die meisten Kreditnehm­er als risikosche­u. Mit der Konsequenz, dass für sie „die längere Bindung die bessere Wahl ist“.

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 ?? FOTO: THINKSTOCK/YOZAYO ?? Wenn die Zinsen für einen Immobilien­kredit steigen, freuen sich Darlehensn­ehmer, die zuvor einen langfristi­gen Zeitraum für ihren Kredit vereinbart haben. Denn sie zahlen für ihre Finanzieru­ng weiterhin den niedrigere­n Zins.
FOTO: THINKSTOCK/YOZAYO Wenn die Zinsen für einen Immobilien­kredit steigen, freuen sich Darlehensn­ehmer, die zuvor einen langfristi­gen Zeitraum für ihren Kredit vereinbart haben. Denn sie zahlen für ihre Finanzieru­ng weiterhin den niedrigere­n Zins.

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