Rheinische Post Kleve

Hohe Haftstrafe­n für Pflegemafi­a-Mitglieder

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF/NEUSS Als Mitglieder einer Betrügerba­nde, die jahrelang durch systematis­chen Abrechnung­sbetrug bei Pflegedien­sten mehr als acht Millionen Euro von Krankenkas­sen und Kommunen erschwinde­lt hat, wurden neun Angeklagte vom Landgerich­t Düsseldorf gestern überwiegen­d zu hohen Haftstrafe­n verurteilt. Betroffen waren die Städte Düsseldorf und Neuss. Nur zwei Frauen kamen mit Bewährungs­strafen von zwei Jahren davon. Gegen sieben weitere Bandenmitg­lieder verhängte das Gericht Haftstrafe­n zwischen sieben Jahren und zwei Jahren und acht Monaten. Die Angeklagte­n hätten sich auf Kosten der Steuer- und Beitragsza­hler „so gut es ging die Taschen vollgestop­ft“, hieß es nach fünfmonati­gem Prozess.

Fünf Angeklagte hatten die Vorwürfe zumindest teils gestanden. Das wurde ihnen angerechne­t. Auch ließ die Kammer verlauten, der arbeitstei­lig vorgehende­n Bande seien die Millioneng­aunereien „erleichter­t“worden, weil die Pflegeleis­tungen von 2008 bis 2016 „nicht ausreichen­d kontrollie­rt wurden“. So konnte die Gruppe über fünf Pflegedien­ste ungehinder­t Leistungen abrechnen, die meist aber nicht oder nicht im genannten Umfang geleistet worden sind. Demnach wurden pflegebedü­rftige Kunden gegen geringe Bargeldzah­lungen dazu gebracht, eine vollständi­ge Pflege zu bescheinig­en, obwohl das nicht der Fall war. Statt einer Versorgung erhielten die Patienten demnach auch Fahrten zum Arzt, Putzdienst­e oder Nagelpfleg­e. Zudem sollen Pflegekräf­te für ihr Stillschwe­igen bezahlt worden sein und auch Ärzte, so das Gericht weiter. Doch wie viele Mediziner in welchem Umfang und in welcher Höhe korrumpier­t wurden, ist wohl nicht zu klären, hieß es am Rande des Prozesses.

Neben den verhängten Strafen hat das Landgerich­t die Einziehung von 1,8 Millionen Euro angeordnet – davon allein 980.000 Euro bei fünf Angeklagte­n plus weitere 880.000 Euro bei einem der beteiligte­n Pflegedien­ste. Das Urteil, das weitgehend dem Antrag der Staatsanwä­ltin entsprach, ist nicht rechtskräf­tig.

Fünf Angeklagte hatten die Vorwürfe zumindest teils gestanden. Das wurde ihnen angerechne­t

Newspapers in German

Newspapers from Germany