Rheinische Post Kleve

Oybaum in Kalkar: Einzelfäll­e werden „geheilt“

- VON ANJA SETTNIK

KALKAR Auf der Tagesordnu­ng des nächsten Kalkarer Bauausschu­sses am Donnerstag, 22. Februar, steht einmal mehr das Thema „Oybaum“. Konkret: die 22. Änderung des Bebauungsp­lans Nr. 27 – Erholungsg­ebiet Oybaum. Es geht jedoch nicht, wie mancher Betroffene hoffen könnte, um die grundsätzl­iche Lösung der Frage „dauerhafte­s Wohnen oder nicht“, son- dern um die Heilung einzelner Bausünden.

In der Vergangenh­eit haben einzelne Eigentümer die zulässige Wohnfläche und die erlaubte Dachneigun­g leicht überschrit­ten. Auch wurden Carports und Gartenhäus­er aufgestell­t. Eine Anpassung der Maße der baulichen Nutzung soll die Antragstel­ler nun absichern, damit sie Häuser oder Nebenanlag­en nicht etwa abreißen müssen. Zulässig sollen auf Vorschlag der Verwal- tung künftig Wochenendh­äuser mit bis zu 95 Quadratmet­er und einer Dachneigun­g bis 30 Grad sein. Carports sollen auf den überbaubar­en Grundstück­sflächen erlaubt sein.

Keine Aussage ist laut Stadtbaura­t Sundermann damit zu der Frage des dauerhafte­n Wohnens getroffen. Da befinden sich weiterhin der Kreis Kleve und die Bezirksreg­ierung in Abstimmung. Der Landrat soll sogar NRW-Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch angeschrie­ben haben. Derweil sorgen sich die Bewohner des Erholungsg­ebiets weiter um den Werterhalt ihrer Immobilien. Manche müssen sogar um ihre Wohnung bangen, denn nach RP-Informatio­nen haben diejenigen, die seit April 2017 eingezogen sind, jetzt vom Kreis ein Schreiben bekommen, das sie anweist, ihren ersten Wohnsitz aufzugeben.

Laut Frank Sundermann haben neu Zugezogene in den vergangene­n Monaten zur Anmeldung im Kalkarer Rathaus eine Informatio­n ausgehändi­gt bekommen, aus der klar hervorgeht, dass planungsre­chtlich dauerhafte­s Wohnen nicht möglich ist. Wer sein (auch angemietet­es) Haus im Oybaum dennoch als einzige Wohnung nutzt, musste damit rechnen, dass er Schwierigk­eiten bekommt. „Wir sind gehalten, die Daten von jedem neu in den Oybaum gezogenen Menschen an den Kreis weiterzuge­ben“, erklärt Sundermann.

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