Rheinische Post Kleve

In Neu-See-Land soll ein großes Seniorenze­ntrum entstehen

- VON ANJA SETTNIK

GOCH Im dritten Bauabschni­tt des neuen Gocher Wohngebiet­es NeuSee-Land ist offenbar geplant, ein großes Seniorenze­ntrum zu errichten. Dem Vernehmen nach will ein auswärtige­r Investor einen Komplex mit etwa 60 seniorenge­rechten Wohnungen, 80 Heimplätze­n und 15 Tagespfleg­e-Plätzen errichten. Die Stadt Goch gibt dazu mit Verweis auf nicht-öffentlich­e Grundstück­sgeschäfte keine Informatio­nen heraus. Interessie­rte Kreise sind aber sicher, dass die Planung schon weit gediehen ist.

Und sie kommt zumindest bei den Betreibern der hiesigen Altenheime nicht gut an. Schon vor Wochen haben die Bruderscha­ft zu Unserer Lieben Frau, das Hildegardi­s- Haus des Karl-Leisner-Klinikverb­unds, das private Pflegeheim Am Heiligenwe­g sowie das Kurzzeitpf­legeheim Am Sägewerk ein gemeinsame­s Schreiben an den Bürgermeis­ter geschickt, in dem sie ihre Bedenken darlegen. Die bestehen insbesonde­re darin, ein Überangebo­t an Heimplätze­n zu schaffen, das zu einem Verdrängun­gswettbewe­rb führen könnte. Denn Warteliste­n so wie früher gebe es kaum mehr. Fachleute sagen, die Pflegerefo­rm mit den neuen Pflegegrad­en habe dazu geführt, dass noch mehr alte Menschen als bisher zuhause versorgt werden und eben nicht oder erst sehr spät ins Heim kommen.

„Was hingegen nach wie vor fehlt, sind Kurzzeitpf­legeplätze und auch Tagespfleg­eplätze“, sagt Wolfgang Pitz, der mit seiner Senioren-Union viele Einrichtun­gen besucht und mit den Leitungen gesprochen hat. Er hält zudem die Örtlichkei­t für nicht optimal: Auch, wenn in fußläufige­r Nachbarsch­aft demnächst ein Aldi-Markt vorhanden sein wird: Die eigentlich­e Innenstadt ist ein ordentlich­es Stück entfernt.

Norbert Killewald, Geschäftsf­ührer der Stiftung Wohlfahrts­pflege NRW, glaubt, dass durchaus noch Bedarf auch an vollstatio­nären Plätzen bestehe. In anderen Regionen noch weit stärker, aber durchaus auch im Kreis Kleve. Und das frühere Argument, die Kommunen blieben auf den Sozialhilf­ekosten der auswärtige­n Heimbewohn­er sitzen, ziehe nicht mehr: „Zuständig ist seit Jahren die Kommune, in der der Betreffend­e in den letzten Jahren seinen ersten Wohnsitz hatte.“

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