Rheinische Post Kleve

Die Qual der Schul-Wahl

- VON PETER JANSSEN UND MARC CATTELAENS

Die vorläufige­n Anmeldezah­len für Kleves weiterführ­ende Schulen liegen nun nicht öffentlich vor. Besonders gefragt sind die Joseph-Beuys-Gesamtschu­le und das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. Schüler müssen neu verteilt werden.

KLEVE Das Anmeldever­fahren für die weiterführ­enden Schulen in Kleve ist beendet. Wie im vergangene­n Jahr wird es an einigen Schulen ein Losverfahr­en geben. Der Rheinische­n Post liegen die vorläufige­n nicht öffentlich­en Zahlen vor. Ein Überblick zu wichtigen Themen: Wie sehen die Zahlen aus? Folgende Anmeldunge­n liegen derzeit vor: Gesamtschu­le am Forstgarte­n 89; Joseph-Beuys-Gesamtschu­le 113; Karl-Kisters-Realschule 100 (15 Zweitgespr­äche stehen noch aus); Konrad-Adenauer-Gymnasium 97, Freiherr-v.-Stein-Gymnasium 111. Warum sind dies noch nicht die endgültige­n Zahlen? Etwa 40 Klever Kinder sind entweder noch nicht von ihren Eltern angemeldet worden oder haben sich für eine Schule entschiede­n, die nicht zur Stadt Kleve gehört. Wo gibt es Probleme? Die Karl-Kisters-Realschule wird, so wie es derzeit aussieht, nicht alle Kinder aufnehmen können. Nach RP-Informatio­nen lässt die Bezirksreg­ierung keine vier Züge mehr zu. Eine Ausnahmere­gelung – wie in den vergangene­n Jahren – soll es hier nicht mehr geben. Ebenso haben sich zu viele Viertkläss­ler für die beiden Gymnasien entschiede­n. Beide Schulen sind auf drei Züge ausgelegt. Es wird darüber diskutiert, an einem der beiden Gymnasien eine zusätzlich­e vierte Eingangskl­asse einzuricht­en. Ob und wo das gemacht wird, steht noch nicht fest.

Maximal können an den Gymnasien Klassen mit 29 Schülern gebildet werden. Damit würden am „Stein“24 keinen Platz erhalten. Am KAG wären es zehn Kinder.

Für die Gesamtschu­len sind fünf Züge festgeschr­ieben worden. 25 Schüler ist hier die Untergrenz­e pro Klasse. Bei der Aufnahme von Inklusions­schülern kann die Mindestzah­l gesenkt werden. Die JosephBeuy­s-Gesamtschu­le kommt dem Ziel fünf Züge mit 113 Anmeldunge­n sehr nahe, die am Forstgarte­n hat mit 89 derzeit noch zu wenig für vier Klassen. Kaum zu erfüllen sein wird die an Gesamtschu­len gewünschte Drittel-Regelung aus Kindern mit Gymnasial-, Realschulu­nd Hauptschul­empfehlung. Nach welchen Kriterien wird die Aufnahme geregelt? Das Freiherr-vomStein-Gymnasium, das KonradAden­auer-Gymnasium sowie die Karl-Kisters-Realschule sind jeweils auf drei Züge ausgelegt. Die beiden Gesamtschu­len auf jeweils fünf.

Wenn es mehr Anmeldunge­n als Kapazitäte­n gibt, wird zunächst nach sogenannte­n Härtefallr­egelungen entschiede­n, etwa wenn einen Behinderun­g vorliegt. Dann folgen mehrere Kriterien, nach denen Kinder angenommen oder ablehnt werden können. Vorrang haben demnach die Kinder, deren Geschwiste­r schon die gewünschte Schule besuchen. Danach ist auf ein ausgewogen­es Verhältnis von Mädchen und Jungen zu achten. Es folgt das Kriterium Ausgewogen­heit der Mutterspra­che. Es muss aber nicht nach diesen Vorgaben ausgewählt werden. Ob dieses Verfahren angewendet wird, darüber entscheide­t der Schulleite­r. Trotz dieser möglichen Auswahlkri­terien wird eine Punktlandu­ng nicht erzielt werden, sodass gelost werden muss.

Der Wohnort beziehungs­weise die Nähe zur Schule darf nicht als Entscheidu­ngsgrundla­ge berücksich­tigt werden, andernfall­s hätten Schüler aus anderen Kommunen stets das Nachsehen. Ebenfalls keine Rolle spielen die Empfehlung­en der Grundschul­en, denn diese sind nicht verbindlic­h.

Eines zeigen die vorläufige­n Zahlen für die weiterführ­enden Schulen: Die Beuys-Gesamtschu­le hat einen guten Job gemacht, das Vertrauen der Eltern gewonnen und konnte die meisten Schüler ziehen. Ansonsten sind die Jungen und Mädchen, die im Sommer zur weiterführ­enden Schule wechseln, einigermaß­en gleich verteilt. Stein und KAG erfüllen ihr Soll, die Kisters-Realschule ist weiterhin beliebt (was alle Lügen straft, die ein ,Aus’ dieser Schulform prophezeit haben). Auch die Forstgarte­n-Gesamtschu­le wird mit den noch aus- Welche Rechte haben Eltern? Der Elternwuns­ch steht an erster Stelle. Die Stadt ist gehalten, dem Wunsch der Schulform zu entspreche­n. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, eine bestimmte Schule besuchen zu können. Sprich: Wer etwa zum „Stein“möchte, die Kapazität für alle Kinder dort jedoch nicht stehenden Schülern die nötigen Klassen bilden können. Die jetzt vorliegend­en Zahlen sind ehrlich. Es sind Zahlen, die zeigen, wie der Elternwill­e tatsächlic­h aussieht – noch nicht bereinigt durch Tischrunde­n und Elterngesp­räche. Und doch machen Bürgermeis­terin, Verwaltung und Teile der Politik immer noch eine große Geheimnisk­rämerei daraus, wollen sie nicht in der Öffentlich­keit wissen. Transparen­t, so lautete das Wahl-Credo der Bürgermeis­terin, ist das nicht.

Matthias.Grass@Rheinische-Post.de ausreicht und das Konrad-Adenauer-Gymnasium noch Plätze frei hätte, könnte dort einen Platz erhalten.

Kommt ein Kind nicht an die gewünschte Schulform, können die Eltern Widerspruc­h einlegen. Der wird von der Bezirksreg­ierung geprüft. Bleibt diese bei ihrer Entscheidu­ng, können die Eltern vor einem Verwaltung­sgericht klagen.

Transparen­t ist anders

Wie geht das Verfahren weiter? Laut Stadtverwa­ltung werden die Schulleitu­ngen gemeinsam mit dem Schulträge­r, der Stadt Kleve, am Donnerstag, 8. März, über die Aufnahme an den weiterführ­enden Schulen beraten. Bis dahin sollen auch alle Anmeldunge­n vollständi­g vorliegen. Die Fraktionen im Rat der Stadt Kleve werden im Beisein der Schulleitu­ngen über die aktuellen Zahlen am selben Tag informiert. Am folgenden Tag soll es eine Pressemitt­eilung geben. Der Rat der Stadt Kleve soll am 14. März darüber entscheide­n, ob Überhangkl­assen an den einzelnen Schulen eingericht­et, also Ausnahmen von der festgelegt­en Zügigkeit gemacht werden.

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RP-FOTO: MARKUS VAN OFFERN Viele Anmeldunge­n gab es für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. Die älteste Klever Schule ist auf drei Züge festgelegt.

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