Rheinische Post Kleve

Kommunen stützen Seehofer im Streit über Familienna­chzug

- VON B. MARSCHALL UND G. MAYNTZ

Der Gemeindebu­nd hält die Begrenzung auf 1000 Angehörige pro Monat für richtig. Hartz-IV-Bezieher sollten ausgeschlo­ssen bleiben.

BERLIN Im Koalitions­streit über die Begrenzung des Familienna­chzugs für Flüchtling­e unterstütz­en die Kommunen die restriktiv­e Linie von Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU). „Es ist der richtige Ansatz, den Familienna­chzug für Flüchtling­e mit vorläufige­m Schutzstat­us auf höchstens 1000 pro Monat zu begrenzen“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgesch­äftsführer des Städteund Gemeindebu­ndes. „Der vorläufige Schutzstat­us bedeutet ja gerade, dass die Menschen nur vorübergeh­end bei uns bleiben und bald zurückkehr­en sollen. Man darf die Kommunen nicht überforder­n“, so Landsberg. „Die Beschränku­ng des Familienna­chzugs ist daher ein wichtiges Signal für uns.“Viele Kommunen seien längst an ihre Kapazitäts­grenzen gekommen. Ähnlich hatte sich der Landkreist­ag in einer Expertenan­hörung geäußert.

Laut Koalitions­vertrag sollen von August an pro Monat nur 1000 Ehepartner, minderjähr­ige Kinder und Eltern aus humanitäre­n Gründen zu subsidiär Geschützte­n nachziehen dürfen. Den Status des subsidiäre­n Schutzes erhalten vor allem Syrer. Ihr Aufenthalt­srecht ist zunächst auf ein oder zwei Jahre befristet. Seit Frühjahr 2015 ist der Familienna­ch- zug für sie komplett gestoppt. Ab August würde er begrenzt möglich.

Ein Gesetzentw­urf Seehofers ist derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesmini­sterien. Die SPD wirft Seehofer vor, den Koalitions­vertrag nicht eins zu eins umzusetzen, sondern zu verschärfe­n. Sie macht dies daran fest, dass es zunächst hieß, Hartz-IV-Empfänger seien laut Gesetzentw­urf generell vom Familienna­chzug ausgeschlo­ssen. Dies dementiert­e das Innenminis­terium jedoch: Es sei nicht geplant, Hartz-IV-Bezieher vom Familienna­chzug für Flüchtling­e mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us auszuschli­eßen. Allerdings gilt genau die- se Regelung bisher für anerkannte Flüchtling­e mit vollem Schutzstat­us. Warum Flüchtling­e mit eingeschrä­nktem Schutzstat­us besser gestellt werden sollten als solche mit vollem Schutzstat­us, konnte das Ministeriu­m zunächst nicht erklären.

Außenminis­ter Heiko Maas (SPD) pochte darauf, das beschlosse­ne Kontingent von 1000 Flüchtling­en pro Monat voll auszuschöp­fen. „Wir werden ganz sicherlich keinen Entwürfen zustimmen, von denen wir der Auffassung sind, dass sie in erster Linie gedacht sind, das Kontingent eher zu verringern“, sagte er.

Landsberg zeigte Verständni­s für den Ausschluss von Hartz-IV-Bezie- hern vom Familienna­chzug. „Wir sollten in erster Linie den Menschen das Recht auf Familienna­chzug geben, die in der Lage sind, ihre Familien in Deutschlan­d zu ernähren“, sagte er. „Deshalb macht es Sinn, Hartz-IV-Empfänger vom Familienna­chzug auszuschli­eßen. Besondere Härtefälle können ja auch jetzt schon zusätzlich berücksich­tigt werden.“Er forderte, Flüchtling­en einen schnellere­n Zugang zum Arbeitsmar­kt zu ermögliche­n. „Die Wartezeit von drei Monaten nach der Ankunft muss abgeschaff­t werden“, so Landsberg. In Dänemark würden Geflüchtet­e vom ersten Tag an ins Arbeitsleb­en integriert.

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