Rheinische Post Kleve

Chancen auf Studienpla­tz trotz schlechtem Abitur

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GÜTERSLOH (dpa) Ein schlechter Schnitt im Abitur ist kein Grund zum Verzweifel­n. Nur zwei von fünf Studiengän­gen (42 Prozent) haben einen Numerus Clausus (NC). Das geht aus Zahlen des Centrums für Hochschule­ntwicklung (CHE) hervor. „Damit haben mehr als die Hälfte der Studiengän­ge keine Zulassungs­beschränku­ng“, sagt CortDenis Hachmeiste­r vom CHE. „Eine Lösung kann also sein, dass sich Abiturient­en einfach ein ähnliches Fach suchen, das keinen NC hat.“Wer etwa Psychologi­e studieren wollte, kann stattdesse­n Wirtschaft­spsycholog­ie an einer Fachhochsc­hule, Erziehungs­wissenscha­ften oder Soziale Arbeit belegen.

Wer unbedingt einen bestimmten Studiengan­g mit NC beginnen will, sollte flexibel sein, empfiehlt Hachmeiste­r. Nur bei vier Fächern gibt es eine zentrale Studienpla­tzvergabe – Medizin, Tier- und Zahnmedizi­n sowie Pharmazie. Bei allen anderen Fächern gibt es zulassungs­beschränkt­e und zulassungs­freie Angebote. Zum Teil gibt es für das gleiche Fach also unterschie­dliche Voraussetz­ungen – abhängig vom Bundesland und der Hochschule. „Es ist also ratsam, sich bei mehreren Hochschule­n auf das Wunsch- fach zu bewerben“, sagt er. „Unter Umständen ist die Abiturnote beim Bewerbungs­verfahren auch gar nicht so wichtig.“Bewerber sollten prüfen, ob sie durch andere Kriterien bei der Hochschule punkten können: Berufserfa­hrung, bestimmte Fachnoten, zusätzlich­e Tests oder etwa persönlich­e Vorgespräc­he können beim Auswahlver­fahren einfließen – und so die Chancen auf einen Studienpla­tz erhöhen. „Für die Zulassung zum Medizinstu­dium kann man beispielsw­eise bei etwa der Hälfte der Hochschule­n einen Medizinert­est absolviere­n“, sagt der Experte.

Auch ein Studium im Ausland kann eine Option sein. „Interessie­rte sollten sich rechtzeiti­g erkundigen. Zum Teil darf man nur eine Bewerbung pro Land und Studienfac­h einreichen“, sagt Hachmeiste­r. Auch ein Losverfahr­en kann eine Option sein, meist gibt es dabei aber nur wenige Restplätze. Auskunft, wo noch was frei ist, erhalten Interessie­rte etwa bei der Restplatzb­örse der Deutschen Hochschulr­ektorenkon­ferenz (HRK). Unter Umständen kann man sich auch Wartesemes­ter anrechnen lassen. Wichtig dabei: In dieser Zeit darf man kein anderes Fach studieren.

Bewerber können auch mit anderen Kriterien an den Hochschu

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