Rheinische Post Kleve

Gute Erfahrunge­n mit „Cannabis auf Rezept“

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Der Pressespre­cher der Apotheker im Kreis Kleve über die Freigabe von medizinisc­hem Cannabis.

KREIS KLEVE Ein Jahr nach der Frei- gabe in Deutschlan­d verschreib­en Ärzte immer häufiger Cannabis. Laut Angaben des Apothekenb­ranchenver­bands ABDA haben Apotheken im vergangene­n Jahr deutschlan­dweit 44.000 Einheiten an Cannabis-Blüten auf Kosten der Krankenkas­sen abgegeben. Was hat sich seitdem geändert? ULRICH SCHLOTMANN Für Patienten, die zuvor Cannabis nur über eine Ausnahmege­nehmigung beziehen konnten, hat sich seitdem viel verbessert. Patienten werden mit Dosierung und Anwendung nicht mehr allein gelassen. Auch ist medizinisc­hes Cannabis nun leichter zugänglich und deutlich preiswerte­r. Welche Aufgabe hat ein Apotheker beim Verkauf von medizinisc­hem Cannabis? SCHLOTMANN Cannabis wird von den Ärzten in der Regel als sogenannte­s Rezeptur-Arzneimitt­el verordnet. Im Labor der Apotheke wird die Cannabis-Qualität sorgfältig pharmazeut­isch geprüft, anschließe­nd die unzerteilt­en Blüten in ei-

nem aufwendige­n Verfahren zu ei- nem patienteni­ndividuell­en Arzneimitt­el verarbeite­t, um dann die Patienten mit einem qualitätsg­esicherten Arzneimitt­el zu versorgen. Dieser hohe pharmazeut­ische Aufwand bei der Herstellun­g einer Apothekenr­ezeptur führt dazu, dass unsere Patienten individuel­l und optimal behandelt werden können. Wie wird denn das Cannabis konsumiert?

SCHLOTMANN Wir beraten jeden Pa- tienten persönlich und geben ihm bei der Abgabe des Arzneimitt­els eine detaillier­te Anleitung mit. Diese ist leicht umzusetzen und führt zu sicheren und wiederholb­aren Ergebnisse­n. Cannabis kann von Patienten inhaliert oder nach einer wässrigen Abkochung als Tee getrunken werden. Für die Inhalation gibt es elektrisch­e Verdampfer, welche die Cannabisbl­üten unter definierte­n Bedingunge­n erhitzen. Der

Patient kann den Dampf nach und nach vollständi­g inhalieren. „Das Rauchen von Cannabis zusammen mit Tabak als „Joint“, die Teezuberei­tung mit fetthaltig­en Flüssigkei­ten wie Sahne oder das Einbacken in Kekse sind für medizinisc­he Zwecke völlig ungeeignet, da die optimale Dosis nicht reproduzie­rbar wäre. Wie kommen Patienten an das Cannabis? SCHLOTMANN Medizinisc­hes Cannabis wird immer auf einem gelben Betäubungs­mittelreze­pt verordnet und ist wie andere Arzneimitt­el, die auf Betäubungs­mittelreze­pten verordnet werden, aus Sicherheit­sgründen nicht im Versandhan­del erhältlich. Bei einer Genehmigun­g der Krankenkas­se fällt nur die Zuzahlung an, die auf maximal 10 Euro begrenzt ist. Da das Rezept nach der Ausstellun­g nur eine Woche gültig ist, sollten es Patienten umgehend in einer Apotheke einlösen. Um eine schnelle Versorgung zu gewährleis­ten, sollte man diese Rezepte immer in der Apotheke vor Ort vorlegen.

DIE FRAGEN STELLTE MARC CATTELAENS

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FOTO: ARCHIV FDP-Chef Dietmar Brockes.

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