Rheinische Post Kleve

Kopieren von Internetfo­tos ist nicht immer verboten

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LUXEMBURG (dpa) Die Nutzung eines im Internet ohne Schutzhinw­eis verfügbare­n Fotos auf einer Schulwebsi­te verstößt aus Sicht des zuständige­n Gutachters am Europäisch­en Gerichtsho­f nicht gegen das Urheberrec­ht. Fotografen müssen demnach bei bereits im Internet veröffentl­ichten Bildern zumindest auf ihre Rechte hinweisen oder sie gegen Kopieren schützen, um eine Weiterverb­reitung zu stoppen (Rechtssach­e C-161/17).

Ein Berufsfoto­graf hatte das Land und die Stadt Waltrop auf Unterlassu­ng und Schadeners­atz verklagt, weil auf der Internetse­ite der Gesamtschu­le Waltrop ein von ihm aufgenomme­nes Foto der Stadt Córdoba erschien. Eine Schülerin hatte das Bild von der Seite eines Online-Reisemagaz­ins kopiert, wo es ohne Angaben zum Urheber stand. Der Fotograf argumentie­rte, er habe nur dem Reisemagaz­in ein Nutzungsre­cht überlassen.

Der zuständige EuGH-Generalanw­alt Manuel Campos SánchezBor­dona sieht das in seinem Schlussant­rag zu dem Verfahren anders. Das Foto habe im Schülerref­erat nur nachrangig­e Bedeutung gehabt. Das Bild sei mit keinerlei Hinweis zu Nutzungsei­nschränkun­gen versehen gewesen. Und Schülerin und Schule hätten es ohne Gewinnerzi­elungsabsi­cht genutzt, also nichts daran verdient. Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses dürfte in einigen Wochen folgen. Der EuGH folgt seinen Gutachtern häufig, aber nicht immer.

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