Rheinische Post Kleve

Viereinhal­b Jahre Haft: 30-jähriger Rumäne verurteilt

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GOCH/KLEVE (laha) Im Strafproze­ss gegen einen 30-Jährigen aus Gelsenkirc­hen verhängte das Landgerich­t Kleve gestern eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Menschenha­ndels zur sexuellen Ausbeutung. Zudem erhielt der gebürtige Rumäne zwei Jahre und sechs Monate wegen Freiheitsb­eraubung mit schwerer Körperverl­etzung in zwei Fällen.

„Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Aussagen der Geschädigt­en bei der Polizeiver­nehmung richtig sind“, sagte Richter Frank Janßen. Auch am zweiten Verhandlun­gstag war die Geschädigt­e und damit Hauptzeugi­n nicht vor dem Landgerich­t Kleve erschienen. Der Kontakt zu ihr nach Rumänien sei abgebroche­n. Dabei hätte ihre Aussage im Prozess gegen ihren ExFreund die Wahrheitsf­indung leichter gemacht.

Im Sommer 2016 lebten beide in Deutschlan­d, sie lernten sich über Facebook kennen. Die damals 19Jährige arbeitete in einer Bar, doch das dort verdiente Geld soll dem Angeklagte­n nicht für eine „gemeinsame Zukunft“gereicht haben. Deswegen soll er sie zunächst zur Prostituti­on in Duisburg gedrängt haben, später soll sie zusätzlich einen Job in einem Saunaclub in Goch aufgenomme­n haben.

Als der Angeklagte 2017 zwischenze­itlich eine andere Haftstrafe absaß, soll die Geschädigt­e herausgefu­nden haben, dass der Angeklagte eine Ehefrau und zwei Kinder besitze und diese auch schon nach Deutschlan­d gebracht habe. Daraufhin wollte sie sich von ihm trennen. Am 14. November 2017 soll der Angeklagte der Frau vor einer Gocher Edeka-Filiale aufgelauer­t, sie in den Nacken geschlagen, in ein Auto gestoßen und in die Wohnung eines Cousins nach Duisburg gefahren haben. Dort soll sie mehrere Tage festgehalt­en und dabei mit Schlägen und einer Stichwunde misshandel­t worden sein.

Zwei Polizeibea­mte schilderte­n am zweiten Verhandlun­gstag als Zeugen, was die Geschädigt­e in den Vernehmung­en nach der Festnahme des Angeklagte­n aussagte. Ein Gutachter gab an, dass der Angeklagte zwar Drogen, darunter Marihuana und Kokain konsumiere, aber kein Suchverhal­ten vorliege. So sah es auch Richter Janßen. „Der Angeklagte ist in seiner Schuldfähi­gkeit nicht eingeschrä­nkt.“

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