Gastrecht
Zu „Asylbewerber verhindern gewaltsam Abschiebung“(RP vom 3. Mai): Das deutsche Asylrecht ist nach den Vorkommnissen im Dritten Reich aus guten Gründen fest im Grundgesetz verankert. Dass Flüchtlingen Schutz gewährt werden muss, steht außer Frage. Wenn aber Migranten, wie in Ellwangen geschehen, deutsche Gesetze missachten, die Polizei angreifen und eine rechtmäßige Abschiebung mit Gewalt verhindern, muss der Staat rigoros einschreiten. Diesen Menschen, die zum Teil aus Ländern kommen, wo die Bevölkerung vor der Polizei geschützt werden muss, wo Gesetze wenig Gültigkeit haben, und nur das Recht des Stärkeren gilt, muss klargemacht werden, dass sie ihr Gastrecht nicht missbrauchen dürfen. Dass rechte Gruppierungen derartige Vorfälle für sich nutzen, sind unerfreuliche Begleiterscheinungen. Erich Krappen Wegberg tastbar. Aber nachts in Polizeigewahrsam genommen, ohne Plan, angstvoll und ohne Beistand abgeholt zu werden, ist nicht würdevoll! Ich finde das Gemeinschaftsgefühl der Flüchtlinge in Ellwangen gut (die Gewalt nicht). Ich würde mir auch Nachbarn und Freunde wünschen, die mir helfen würden, wenn ich in dieser Situation wäre. Als Alternative favorisiere ich: Eine organisierte, transparente und freiwillige Rückführung wie in RheinlandPfalz mit einem kleinen Startguthaben für die Heimat. Dies wahrt die Würde und spart Geld (für Beamte, Abschiebesammelflüge, Polizei, Busse, Spezialkräfte) und gibt den Flüchtlingen die Möglichkeit, ihre Rückreise und den Abschied zu planen. Das sind alles Menschen und keine Gegenstände. Ilka Bock Langenfeld