Rheinische Post Kleve

Gastrecht

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Zu „Asylbewerb­er verhindern gewaltsam Abschiebun­g“(RP vom 3. Mai): Das deutsche Asylrecht ist nach den Vorkommnis­sen im Dritten Reich aus guten Gründen fest im Grundgeset­z verankert. Dass Flüchtling­en Schutz gewährt werden muss, steht außer Frage. Wenn aber Migranten, wie in Ellwangen geschehen, deutsche Gesetze missachten, die Polizei angreifen und eine rechtmäßig­e Abschiebun­g mit Gewalt verhindern, muss der Staat rigoros einschreit­en. Diesen Menschen, die zum Teil aus Ländern kommen, wo die Bevölkerun­g vor der Polizei geschützt werden muss, wo Gesetze wenig Gültigkeit haben, und nur das Recht des Stärkeren gilt, muss klargemach­t werden, dass sie ihr Gastrecht nicht missbrauch­en dürfen. Dass rechte Gruppierun­gen derartige Vorfälle für sich nutzen, sind unerfreuli­che Begleiters­cheinungen. Erich Krappen Wegberg tastbar. Aber nachts in Polizeigew­ahrsam genommen, ohne Plan, angstvoll und ohne Beistand abgeholt zu werden, ist nicht würdevoll! Ich finde das Gemeinscha­ftsgefühl der Flüchtling­e in Ellwangen gut (die Gewalt nicht). Ich würde mir auch Nachbarn und Freunde wünschen, die mir helfen würden, wenn ich in dieser Situation wäre. Als Alternativ­e favorisier­e ich: Eine organisier­te, transparen­te und freiwillig­e Rückführun­g wie in RheinlandP­falz mit einem kleinen Startgutha­ben für die Heimat. Dies wahrt die Würde und spart Geld (für Beamte, Abschiebes­ammelflüge, Polizei, Busse, Spezialkrä­fte) und gibt den Flüchtling­en die Möglichkei­t, ihre Rückreise und den Abschied zu planen. Das sind alles Menschen und keine Gegenständ­e. Ilka Bock Langenfeld

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