Wer was tun muss, um auf der sicheren Seite zu sein
Wer ist betroffen? Alle Betreiber von Internetseiten und Diensten, die Personendaten wie Namen, Kontonummern und E-Mail-Adressen erheben und verarbeiten – egal ob Unternehmen oder Sportvereine, Handwerker oder Blogger. Was müssen Betreiber tun? Fachanwälte raten Betreibern kleiner Websites dazu, sich einen Überblick über sogenannte Plug-ins zu verschaffen, die auf der eigenen Website im Hintergrund laufen und womöglich personenbezogene Nutzerdaten wie IP-Adressen speichern. Wenn diese Programme nicht gebraucht werden, sollten sie deaktiviert werden. Außerdem braucht es zusätzlich zum Impressum eine Datenschutzerklärung, die mit der Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) konform ist. Eine solche Erklärung lässt sich mit Online-Instrumenten erstellen. Wann braucht man einen Datenschutzbeauftragten? Eine speziell zur Überwachung des Datenschutzes ausgebildete Person brauchen alle Firmen, in denen mindestens zehn Mitarbeiter mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Risiken für Nutzer Bei Nutzungsbedingungen einfach auf „Zustimmen“zu klicken, sollten Nutzer vermeiden. „Grundsätzlich kann es sein, dass Anbieter unter dem Vorwand der DSGVO versuchen, sich mehr Rechte einzuräumen“, rät die Verbraucherzentrale NRW. Eine vorschnelle Einwilligung könnten Nutzer jederzeit widerrufen. Ein Missbrauch von Daten kann bei den Landesdatenschutzbehörden gemeldet werden.