Rheinische Post Kleve

Kita-Gebühren belasten Arme stärker

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In NRW zahlen Eltern mehr für einen Kindergart­enplatz als im Bundesschn­itt.

GÜTERSLOH (RP) Haushalte unterhalb der Armutsrisi­kogrenze müssen laut einer aktuellen Elternbefr­agung einen fast doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für den Kita-Beitrag ihrer Kinder aufbringen wie wohlhabend­ere Eltern. Das geht aus einer neuen Studie der Bertelsman­n-Stiftung hervor. Eltern mit weniger als 60 Prozent eines durchschni­ttlichen Einkommens zahlen der Befragung zufolge etwa zehn Prozent ihres Einkommens für den Kita-Besuch ihrer Kinder. Das sind monatlich durchschni­ttlich 118 Euro. Bessergest­ellte Eltern zahlten zwar im Durchschni­tt 178 Euro, das seien jedoch nur rund fünf Prozent ihres Einkommens.

Für die Untersuchu­ng wurden über ein Internetpo­rtal knapp 4700 Befragunge­n vorgenomme­n. Zudem wurden etwa 5800 Eltern über Aushänge in Kindertage­sstätten sowie über Anzeigen einbezogen.

Die Gebühren fallen je nach Bundesland unterschie­dlich aus. NRW liegt dabei etwas über dem Bundesschn­itt. Dort wenden Familien im Mittelwert 6,6 Prozent ihres Nettoeinko­mmens auf – deutschlan­dweit sind es 5,6 Prozent. Genaue Werte speziell für Nordrhein-Westfalen enthält die Erhebung nicht. Die finanziell­e Belastung der Familien variiere je nach Wohnort, kritisiert­e Stiftungsv­orstand Jörg Dräger. Am höchsten ist der Anteil in SchleswigH­olstein mit 8,9 Prozent, am niedrigste­n in Berlin mit 2,0 Prozent. Eine Mehrheit von 53 Prozent der ärmeren und 59 Prozent der reiche- ren Eltern würde für mehr Personal und bessere Ausstattun­g auch höhere Beiträge akzeptiere­n.

Die finanziell­e Belastung sei ungerecht verteilt, bemängelte Bertelsman­n und forderte Beitragsfr­eiheit für armutsgefä­hrdete Familien. Für eine generelle Beitragsfr­eiheit müsste der Staat Berechnung­en der Stiftung zufolge jährlich rund 5,7 Milliarden Euro aufbringen.

Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) bekräftigt­e das Ziel einer Kita-Beitragsfr­eiheit. „Das Einkommen der Eltern darf nicht darüber entscheide­n, ob und wann Kinder in eine Kindertage­seinrichtu­ng gehen“, sagte sie. Eine zentrale Säule des Kita-Gesetzes sei deshalb der Einstieg in die Beitragsfr­eiheit.

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