Plante 57-Jähriger Mord an Staatsanwalt?
Schlüsseldienst-Prozess: Laut einem gestern ergangenen Haftbefehl soll der ältere der beiden Angeklagten versucht haben, einen Mithäftling in Kleve mit der Ermordung des Leitenden Staatsanwaltes zu beauftragen.
KLEVE/GELDERN/WEEZE Wucher, Betrug, Steuerhinterziehung und nicht geleistete Sozialabgaben im großen Stil werden einem 57-jährigen Unternehmer aus Geldern und dem Geschäftsführer aus Kevelaer vorgeworfen. Seit knapp zwei Jahren sitzt er in Untersuchungshaft, seit Januar läuft der Prozess gegen ihn und den ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Schlüsseldienst-Zentrale (DSZ) am Klever Landgericht.
„So kommen Sie der Verantwortung Ihren Kindern gegenüber ganz sicher nicht nach“
Christian Henckel
Vorsitzender Richter
Die Vorwürfe, die ein vom Klever Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft auf den Weg gebrachter Haftbefehl nun gegen den 57-Jährigen erhebt, stellen die aktuelle Anklage in den Schatten: Der Gelderner soll in der Klever Justzizvollzugsanstalt versucht haben, einen Mithäftling mit der Ermordung von Staatsanwalt Timmer zu beauftragen.
„Sie wissen, was heute auf Sie zukommt?“, fragte der Vorsitzende Richter Christian Henckel zu Beginn des gestrigen Verhandlungstages den 57-Jährigen. Ein neuer Haftbefehl gegen ihn sei gestern morgen im Klever Landgericht eingegangen. Warum? Das beantwortete Henckel erst knapp sieben Stunden später, am Ende des 21. Verhandlungstages.
Mitte Mai soll der 57-Jährige sich an einen bereits wegen Gewaltverbrechen vorbestraften Mithäftling gewendet haben: 30.000 Euro habe er ihm für die Durchführung des Mordauftrags angeboten – ein geeignetes Datum sei der 22. Juni, an dem der Staatsanwalt voraussichtlich zu Fuß zum Landgericht gehen werde. Staatsanwältin Görtz, die wie Timmer an den Ermittlungen im DSZ-Prozess beteiligt ist, könne man dann gleich auch töten, soll er dem Mithäftling vorgeschlagen haben.
Als Grund habe der Angeklagte seinem Mithäftling offenbart, dass die Staatsanwaltschaft in dem Mammut-Verfahren auch gegen die Kinder des 57-Jährigen ermittle. Der JVA-Insasse habe gegenüber dem Schlüsseldienst-Unternehmer zum Schein seine Bereitschaft zur Ausführung des Mordes signalisiert, erklärte Henckel. Tatsächlich offenbarte der Mithäftling den Mordauftrag aber danach einem Ermittler.
Henckel äußerte sich zu dem Sachverhalt wie folgt: „Ich weiß nicht, ob es stimmt. Aber in den Vorwürfen ist die Rede davon, dass es um Ihre Kinder gehe. Lassen Sie mich, ohne zu bewerten, nur eines sagen: So kommen Sie der Verantwortung Ihren Kindern gegenüber ganz sicher nicht nach.“
Der Name des Sohnes des 57-Jährigen fiel zuletzt gestern im Prozess: Dieser habe zu den „Ober-Monteuren“gehört, genauso wie er selbst, erklärte ein 39-jähriger Oberhausener. Als „Ober-Monteur“habe er selbst zehn Prozent von allen Umsätzen erhalten, die von ihm angeworbene und unterwiesene Monteure generierten, erklärte der Zeuge, der mit seinen drei Brüdern über Jahre Einsätze für die DSZ fuhr, unter anderem im Stuttgarter Raum.
Hinsichtlich der Frage, wer in der DSZ das Sagen hatte, fand der Zeuge klare Worte: „Er (der 57-Jährige, Anm. d. Red.) war der Chef, die wichtigen Dinge hat nur er entschieden – auch wenn der andere Angeklagte Geschäftsführer war“.
Richter Christian Henckel erklärte gestern auch, dass einer der Verteidiger des 39-jährigen Angeklagten mittlerweile zum Beschuldigtenkreis gehöre. Im Rahmen von Zeugenaussagen war der Name des Rechtsanwalts mehrfach im Zusammenhang mit der DSZ gefallen. Ob er sich trotzdem in der Lage sehe, seinen Mandanten weiterhin zu verteidigen, ließ der Anwalt gestern noch offen.
Der 57-jährige Angeklagte äußerte sich gestern nicht zu dem schweren Vorwurf seitens Amtsgericht und Staatsanwaltschaft. Er soll nun aus Kleve in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt werden.
Der Prozess gegen die beiden Angeklagten wird am Mittwoch, 13. Juni, im Klever Landgericht fortgesetzt. Der 22. Verhandlungstag in diesem Verfahren beginnt um 9.30 Uhr.