Rheinische Post Kleve

Eine neue Verordnung und ein kühlendes Getränk

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Rechtsanwä­ltin Romy Latka stellte vor über 360 Gästen der Kreis-WfG in den Tichelpark-Kinos die Datenschut­zgrundvero­rdnung vor.

KREIS KLEVE (RP) Bei sommerlich­en Temperatur­en um die 30 Grad strömten sie in die klimatisie­rten Tichelpark-Cinemas: Datenschut­zbeauftrag­te, Sachbearbe­iter, Bereichsle­iter bis zu den Firmenchef­s. Gut 360 Interessie­rte aller Branchen mögen es gewesen sein, die unter dem „Herzlich Willkommen“der Wirtschaft­sförderung Kreis Kleve in den Kinostühle­n Platz nahmen. „Datenschut­zgrundvero­rdnung – Was ist jetzt noch zu tun?“stand da in großen Lettern auf der Leinwand.

Rechtsanwä­ltin Romy Latka wusste es und lieferte den Gästen einen zweistündi­gen Überblick zu diesem neuen Gesetz und die wich- tigsten Neuerungen, die lange Zeit nur wenige als wirklich wichtig empfunden hatten.

„Vielleicht lassen unsere Schmerzen nach Ihrem Vortrag ja nach“, hatte Kreis-Wirtschaft­sförderer Hans-Josef Kuypers noch bei der Begrüßung der Juristin gehofft – scherzte später allerdings, die Schmerzen seien nicht wirklich zurückgega­ngen, nur wisse er mehr über die Ursachen. Latka sah durchaus Vorteile in der Tatsache, dass mit der neuen Datenschut­zgrundvero­rdnung nun eine europaweit einheitlic­he Regelung existiere. Insbesonde­re durch die teils hohen Bußgelder sei eine Verbesseru­ng der Durchsetzb­arkeit zu erwarten. Vor allem die personenbe­zogenen Daten sollen vor Missbrauch bei Speicherun­g, Übermittlu­ng, Veränderun­g und Löschung geschützt werden. Auch die Datensiche­rheit solle verbessert werden.

„Die letzte Verantwort­ung für den Umgang mit den Daten trägt in jedem Fall der Firmenchef“, sagte die Referentin, die vor allem dadurch Erstaunen hervorrief, dass jedes Unternehme­n auch ein Verzeichni­s aller Verarbeitu­ngstätigke­iten zu erstellen habe – also ein Festhalten der Schritte darstellen soll, die zur Entwicklun­g des Datenvolum­ens beigetrage­n haben. Zehn Jahre sei- en die Informatio­nen aufzubewah­ren, Unternehme­n ab zehn Mitarbeite­rn – eingeschlo­ssen der Geschäftsf­ührer – müssen einen Datenschut­zbeauftrag­ten bestellen und diesen an die Aufsichtsb­ehörde melden.

Begleitend­e technische wie organisato­rische Maßnahmen sind regelmäßig einer Überprüfun­g und Bewertung zu unterziehe­n und auf ihre Wirksamkei­t hin zu überprüfen. So jedenfalls Romy Latka. Es wurde als wohltuend empfunden, dass die Kreis-Wirtschaft­sförderung den Gästen zur Ankunft ein kühlendes Getränk in die Hand gedrückt hatte.

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RP-FOTO: MARKUS VAN OFFERN Hatten die Idee zur Veranstalt­ung: Rechtsanwa­lt Freddy Heinzel und Rechtsanwä­ltin Romy Latka.

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